Das Unternehmen hat die Zahl der arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb seiner eigenen Belegschaft sowie alle damit verbundenen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum anzugeben.[1]

[1] Berichtigt durch Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (Abl. L, 2023/90241 vom 19.4.2024)

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