Das Unternehmen hat vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen für die Erhebung von Daten anzugeben, wie hoch der Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen unter seinen Beschäftigten ist.[1]

[1] Berichtigt durch Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (Abl. L, 2023/90241 vom 19.4.2024)

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