Für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen ständig wechselnden Einsatzstellen und der Wohnung des Arbeitnehmers (tägliche Rückkehr) kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Fahrtkosten oder die pauschalen Kilometersätze von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (bis 20 km Entfernung zwischen Einsatzstelle und Wohnung) bzw. von 0,38 EUR pro gefahrenem Kilometer für jeden vollen, über 20 Entfernungskilometer hinausgehenden Kilometer zeitlich unbegrenzt steuerfrei ersetzen. Maximal können 4.500 EUR im Kalenderjahr in Ansatz gebracht werden; lediglich, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen PKW benutzt, kann auch ein höherer Betrag in Ansatz gebracht werden.

Steuerfreie Reisekostenzuschüsse bei beruflicher Auswärtstätigkeit sind gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.

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