Rz. 2

Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1]

 

Rz. 3

Dabei kann unterschieden werden in Schichtarbeit in Wechselschicht und ständiger Schichtarbeit. Bei einem ständigen Schichtsystem haben die einzelnen Arbeitnehmer immer dieselbe Schicht.[2] Die Arbeitsaufgabe wird dann zwar auch von verschiedenen Arbeitnehmern ausgeführt, aber sie arbeiten immer zur selben Zeit.

 
Praxis-Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat immer Frühschicht, ein anderer übernimmt immer die Spät- und ein weiterer stets die Nachtschicht.

Bei Schichtarbeit im Wechselsystem rotiert die Schichtenfolge. Das prägende Merkmal ist daher, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer regelmäßig wechseln.[3]

 
Praxis-Beispiel

Ein Arbeitnehmer arbeitet dann in Wechselschicht, wenn er beispielsweise eine Woche Nachtschicht, dann eine Woche Frühschicht und im Anschluss eine Woche Spätschicht hat.

 

Rz. 4

Schichtarbeitnehmer sind nach Artikel 2 Nr. 6 der RL 2003/88/EG Arbeitnehmer, die in einem Schichtarbeitsplan eingesetzt werden. Da im Arbeitszeitgesetz der Begriff des Schichtarbeitnehmers nicht definiert ist, ist er danach zu bestimmen, wer Schichtarbeit im Sinne des durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes erbringt.[4]

[2] Baeck/Deutsch, § 6 ArbZG, Rz. 65.
[4] Baeck/Deutsch, § 6 ArbZG, Rz. 14.

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