Die Umsetzung der Maßnahmen ergibt sich auf Basis der Maßnahmenliste, der Priorität und des Zeitplans. Die Arbeitsgruppe, die speziell für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gebildet wurde, übergibt nun die Ergebnisse und den Maßnahmenplan dem Arbeitsschutzausschuss, der damit die Kontrolle über die Umsetzung übernimmt.

Werden im Rahmen der Umsetzung auch Unterweisungen gemäß § 12 ArbSchG notwendig, sind diese im Anschluss durchzuführen.

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