Rz. 208

Die Versicherungssumme gibt an, welche Versicherungsleistung durch die Versicherung bei einem Versicherungsfall zu erbringen ist. Die Höhe des Betrages wird bei Vertragsschluss zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme auch als Ablaufleistung bezeichnet, die dem Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit zur Verfügung steht. Bei der Lebensversicherung gibt es zwei Versicherungsfälle, in deren Rahmen es zu einer Auszahlung der Versicherungssumme kommt:

  1. Tod des Versicherungsnehmers: es wird die komplette vertraglich festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  2. Ablauf der Versicherung (Erlebensfall): die auszuzahlende Versicherungssumme setzt sich zusammen aus der Garantiesumme, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung festgeschrieben wurde und der Überschussbeteiligung.

Im Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung nur im Todesfall des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Es wird also kein Vermögen aufgebaut, auf das nach Ablauf der Laufzeit, beispielsweise zum Zwecke der Altersvorsorge, zurückgegriffen werden könnte.

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