[1] Anders als bei den Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld) liegen dem Arbeitslosengeld II keine beitragspflichtigen Arbeitsentgelte zugrunde. Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Fürsorgeleistung.

[2] Versicherte, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben einen Anspruch auf Übergangsgeld, wenn "… zuvor aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind."

[3] Zur Frage, wie der Begriff "zuvor" auszulegen ist, vertreten die Rentenversicherungsträger folgende Auffassung: Folgt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei durchgehender Arbeitslosigkeit lückenlos dem Bezug von Arbeitslosengeld, so ist für die Anspruchsprüfung auf die Verhältnisse vor dem Bezug von Arbeitslosengeld abzustellen. Liegt diesem ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde, so haben die betroffenen [korr.] Arbeitslosengeld II-Bezieher "zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt".

[4] Wenn der Bezug von Arbeitslosengeld II durch eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder Übergangsgeld nach § 68 SGB IX unterbrochen wird, stellt der Bezug dieser Leistungen einen Überbrückungstatbestand dar.

Übersicht zu den nachfolgenden Beispielen 5 bis [korr.] 18:

zu Beispiel 5:

             
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
             

zu Beispiel 6:

           
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
           

zu Beispiel 7:

               
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Lücke Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
               

zu Beispiel 8:

             
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Lücke Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung nicht erfüllt
             

zu Beispiel 9:

               
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitslosengeld Lücke Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung nicht erfüllt
               

zu Beispiel 10:

                 
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitslosengeld Lücke Arbeitslosengeld Arbeitslosen-
geld II
Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
                 

zu Beispiel 11:

                 
  Versicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitslosengeld Arbeitslosen-
geld II
Lücke Arbeitslosen-
geld II
Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung nicht erfüllt
                 

zu Beispiel 12:

           
  von der Versicherungspflicht befreite geringfügige Beschäftigung Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung nicht erfüllt
           

zu Beispiel 13:

           
  Versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
           

zu Beispiel 14:

           
  ohne Beschäftigung, Leistungen nach dem BSHG oder dem SGB XII Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung nicht erfüllt
           

zu Beispiel 15:

           
  ohne Beschäftigung, Bezug von Arbeitslosenhilfe bis 31.12.2004 Arbeitslosengeld II
ab 1.1.2005
Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
           

zu Beispiel 16:

             
  Arbeitslosengeld II von der Versicherungspflicht befreite geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosengeld II aufstockend Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung nicht erfüllt
             

zu Beispiel 17:

             
  Arbeitslosengeld II versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosengeld II aufstockend Arbeitslosengeld II Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt
             

zu Beispiel 18:

           
  Arbeitslosengeld II versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosengeld II aufstockend Leistung zur medizinischen Rehabilitation Voraussetzung erfüllt in Bezug auf die geringfügige Beschäftigung
           

Beispiel 5:

Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab 25.5.2018

versicherungspflichtige Beschäftigung bis 31.12.2016

arbeitslos gemeldet mit Bezug von Arbeitslosengeld vom 1.1.2017 bis 31.12.2017

Bezug von Arbeitslosengeld II seit 1.1.2018

Lösung:

Das Arbeitslosengeld basiert auf dem bis 31.12.2016 erzielten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Das Arbeitslosengeld II wird im direkten Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gezahlt.

Es besteht Anspruch auf Übergangsgeld.

Beispiel 6:

Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab 25.5.2018

versicherungspflichtige Beschäftigung bis 31.12.2017

Bezug von Arbeitslosengeld II seit 1.1.2018 (kein Anspruch auf Arbeitslosengeld)

Lösung:

Das Arbeitslosengeld II wird im direkten Anschluss an die versicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt.

Es besteht Anspruch auf Übergangsgeld

Beispiel 7:

Leistung zur med...

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