Sachverhalt
Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ist A vom 1.1. bis zum 31.8.2024 in T-Staat tätig (244 Aufenthaltstage). Vom 1.9. bis zum 31.12.2023 ist A in Deutschland tätig. Für die Tätigkeit in T-Staat gilt in Deutschland die Freistellung.
Im Kalenderjahr 2024 beträgt der Arbeitslohn des A monatlich 4.000 EUR. Im Juni erhält A 2.000 EUR Urlaubsgeld und im Dezember 4.000 EUR Weihnachtsgeld. Für die Zeit der Tätigkeit in T-Staat erhält A monatlich eine Auslandszulage i. H. v. 500 EUR. Für Überstunden im Oktober und November erhält A im Dezember eine Überstundenvergütung i. H. v. 1.000 EUR.
A arbeitet 2024 an 240 Tagen, davon entfallen 160 Arbeitstage auf die Tätigkeit in T-Staat und 80 Arbeitstage auf die Tätigkeit in Deutschland.
Wie hoch ist der steuerfreie und der steuerpflichtige Arbeitslohn des A im Kalenderjahr 2024?
Ergebnis
Die Ermittlung des steuerpflichtigen und des steuerfreien Arbeitslohns erfolgt in 2 Schritten:
Schritt 1:
Direkte Zuordnung: Direkt zuzuordnen sind Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen oder ausländischen Arbeitsleistung gewährt werden (z. B. Reisekosten, Überstundenvergütungen, Auslandszulagen). Direkt zuzuordnen sind:
Steuerfrei: |
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Auslandszulage (8 Monate x 500 EUR) |
4.000 EUR |
Steuerpflichtig: |
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Überstundenvergütung für Tätigkeit in D |
1.000 EUR |
Schritt 2: Aufteilung des verbleibenden tätigkeitsbezogenen Arbeitslohns: Der nach der direkten Zuordnung verbleibende Arbeitslohn ist aufzuteilen (z. B. laufende Vergütungen, Zusatzvergütungen für den gesamten Berechnungszeitraum, z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld). Aufzuteilen sind:
Laufender Arbeitslohn (12 Monate x 4.000 EUR) |
48.000 EUR |
Urlaubsgeld |
2.000 EUR |
Weihnachtsgeld |
4.000 EUR |
Gesamt |
54.000 EUR |
Aufzuteilen ist nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage (ohne z. B. Urlaubstage, Krankheitstage). Zu beachten ist die im Vergleich zur 183-Tage-Frist andere Berechnungsweise. Danach ergibt sich diese Aufteilung:
Arbeitslohn pro Arbeitstag |
Gesamt: 54.000 EUR / 240 Arbeitstage |
225 EUR |
Steuerfrei: |
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Tätigkeit in T-Staat |
160 Tage x 225 EUR (= 54.000 EUR x 160 / 240) |
36.000 EUR |
Steuerpflichtig: |
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Tätigkeit in D |
80 Tage x 225 EUR (= 54.000 EUR x 80 / 240) |
18.000 EUR |
Insgesamt ergibt sich nach direkter Zuordnung und Aufteilung also: |
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Steuerfrei |
Steuerpflichtig |
Direkte Zuordnung |
4.000 EUR |
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Aufteilung |
36.000 EUR |
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Direkte Zuordnung |
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1.000 EUR |
Aufteilung |
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18.000 EUR |
Gesamt |
40.000 EUR |
19.000 EUR |