Sachverhalt

Welche Unterlagen in den Personalakten muss der Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren?

Ergebnis

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer vollständigen Aufbewahrung der Personalakte. Allerdings ist eine Aufbewahrung für die Dauer von Ausschluss- und Verjährungsfristen sinnvoll.

 
Hinweis

Weiterhin zu beachten sind die eingangs erwähnten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Diese bestehen in der Regel 2–8 Jahre.

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