Um die Arbeitszeit möglichst günstig und gefährdungsfrei zu gestalten, sollten Dauer, Lage und Flexibilität berücksichtigt werden. Auch die Gewährung und Einhaltung von Erholungszeiten gehören zur Arbeitszeitgestaltung. Insbesondere eine Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeits-, Pausen- und Erholungszeiten ist für Beschäftigte wichtig. Die Arbeitszeit muss außerdem erfasst werden.

Nach den GDA-Empfehlungen ist die Arbeitszeit gut gestaltet, wenn:

  • sie begrenzt ist,
  • die Arbeits- und Bereitschaftszeiten abgegrenzt sind von den Erholungszeiten,
  • ausreichend störungsfreie Zeiten für Pausen, Ruhe und Erholung vorhanden sind,
  • die Beschäftigten die Arbeitszeiten sowie die Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten vorhersehen und einplanen können,
  • die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden, z. B. für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • die Beschäftigten bei Dauer, Lage und Flexibilität der Arbeitszeit die Möglichkeit zur Mitsprache haben,
  • bei der Gestaltung von Schichtarbeitsplänen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden (Schichten sollten vorwärts rollieren und es sollten nicht mehr als 3 Nachtschichten hintereinander geplant werden).

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