Thema Aktenzeichen Inhalt Weiterführende Informationen
Keine Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfausweises BAG, Urteil v. 19.6.2024, 5 AZR 192/23 In der unterlassenen Vorlage eines Immunitätsnachweises (§ 20a Abs. 2 IfSG a.F.) liegt keine abmahnfähige Pflichtverletzung. Wegen des besonderen Charakters dieser grundrechtlich geschützten Entscheidung der Arbeitnehmerin (Selbstbestimmungsrecht & Recht auf körperliche Unversehrtheit) erweist sich die Abmahnung als ungeeignetes Mittel zur Verhaltenssteuerung. Aufgrund der mit ihr verbundenen Gefährdung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist sie eine unangemessene Druckausübung und deshalb unverhältnismäßig.  
Wirksamkeit von Kündigung in Massenentlassungsverfahren bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht BAG, Urteil v. 23.5.2024, 6 AZR 155/21 Der Verstoß des Arbeitgebers gegen die Übermittlungspflicht gem. § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit der im Rahmen einer Massenentlassung erklärten Kündigung(en). Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber keine Abschrift der das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat einleitenden Mitteilung an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB. Davon abzugrenzen sind hingegen mögliche Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei fehlerhafter oder unterlassener Massenentlassungsanzeige.  
Kündigung nach Weigerung, rote Arbeitshose zu tragen LAG Düsseldorf, Urteil v. 21.5.2024, 3 SLa 224/24 Ein Arbeitnehmer, der mehrfach gegen die Kleiderordnung in seinem Betrieb verstoßen hatte, erhielt die Kündigung. Das LAG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz[1], dass es sich bei der vorgeschriebenen roten Hose um Arbeitsschutzkleidung handelt und die Anordnung vom Weisungsrecht der Arbeitgeberin gedeckt ist. Die Arbeitshosen in der Signalfarbe Rot sind zum Schutz der Arbeitnehmer sowie zur unmittelbaren Erkennbarkeit in Abgrenzung zu externen Beschäftigten geeignet. Anordnung Arbeitskleidung

Religion und Weltanschauung:

Kündigung wegen des Austritts aus der katholischen Kirche, Vorabentscheidungsverfahren des BAG beim EuGH.
BAG, Beschluss v. 1.2.2024, 2 AZR 196/22 (A)

Darf ein Arbeitgeber, der der katholischen Kirche zugeordnet ist und von seinen Beschäftigten aber nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kündigen, wenn dieser während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt? Kann eine solche Ungleichbehandlung im Vergleich zu Arbeitnehmern, die nie Mitglied in der katholischen Kirche waren, gerechtfertigt sein?

Um diese Fragen hat das BAG nun den EuGH ersucht. Das Verfahren wurde vom BAG ausgesetzt.

Kündigung nach Austritt aus der katholischen Kirche

AGG: Merkmale Religion und Weltanschauung
Etwaige Rechtsprechungsänderung zur Wirksamkeit von Kündigungen trotz fehlerhafter oder unterlassener Massenentlassungsanzeige BAG, Beschluss v. 1.2.2024, 2 AS 22/23 Der Zweite Senat des BAG hat das Anfrageverfahren zur Rechtsprechungsänderung bzgl. der Auswirkung fehlerhafter oder unterlassener Massenentlassungsanzeigen ausgesetzt und den EuGH um Beantwortung der maßgeblichen europarechtlichen Auslegungsfragen ersucht.  
Sozialauswahl bei Kündigungen im Rahmen der etappenweisen Betriebsstilllegung LAG Düsseldorf, Urteil v. 9.1.2024, 3 Sa 529/23 Bei der etappenweisen Betriebsstilllegung bemisst sich die Sozialauswahl anhand der noch im Abwicklungsteam anfallenden Tätigkeiten. Es sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen. Unwirksame Kündigung wegen fehlerhafter Sozialauswahl
Probezeitkündigung bei Schwerbehinderten ArbG Köln, Urteil v. 20.12.2023, 18 Ca 3954/23 Arbeitgeber sind vor einer Kündigung Schwerbehinderter auch während der Probezeit verpflichtet, bei Auftreten von Schwierigkeiten zunächst ein Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX durchzuführen. Eine ohne vorheriges Präventionsverfahren ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Schwerbehinderter Arbeitnehmer unwirksam in Probezeit gekündigt
Fristlose Kündigung wegen Aufladen von privatem Hybridfahrzeug am Arbeitsplatz

LAG Düsseldorf, Vergleich v. 19.12.2023, 8 Sa 244/23

ArbG Duisburg, Urteil v. 10.3.2023, 5 Ca 138/22
Das unerlaubte Laden des Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers stellt an sich einen Kündigungsgrund dar. Dies gilt erst recht, wenn das Laden an einer 220 Volt Steckdose und nicht an einer Wallbox oder eingerichteten Ladestation erfolgt. Soweit das Laden anderer elektronischer Geräte (z.B. Handys) geduldet ist, bestehen bei fehlender Regelung jedoch Zweifel, ob das Laden von Kraftfahrzeugen unerlaubt ist.  
Fristlose Kündigung wegen Täuschung über Impfunfähigkeit BAG, Urteil v. 14.12.2023, 2 AZR 66/23 und 2 AZR 55/23 Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer verletzt in erheblicher Weise seine vertragliche Nebenpflicht, wenn er wahrheitswidrig behauptet, dass er gemäß ärztlicher Feststellung nicht gegen das C...

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