Zwischen

..........................................................

[Name und Adresse]

diese vertreten durch

..........................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -

und

..........................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats]

dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

..........................................................

[Name]

- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung zum Schichtplansystem getroffen:

Präambel

Mit dieser Betriebsvereinbarung vereinbaren die Betriebsparteien die Einführung eines an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichteten Schichtsystems. Die Betriebsparteien haben sich auf ein vorwärts rollierendes Wechselschichtsystem verständigt. Mit dieser Betriebsvereinbarung soll gewährleistet werden, dass die Belastungen, die durch Schicht- und Nachtarbeit eintreten können, möglichst gleichmäßig auf alle betroffenen Mitarbeiter verteilt werden. Mitarbeiter sollen im regelmäßigen Wechsel in der Früh-, Mittel- und Nachtschicht eingesetzt werden, sofern gesundheitliche Gründe, Betreuungs- oder Versorgungspflichten einem Einsatz in der Nachtschicht im Einzelfall nicht entgegenstehen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb .... tätigen Mitarbeiter.

VARIANTEzur Beschränkung auf einzelne Bereiche

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Mitarbeiter in den Abteilungen ....

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.

VARIANTEzur Beschränkung auf einzelne Arbeitnehmergruppen

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Mitarbeiter im ....

§ 2 Begriffsdefinitionen

  1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für in Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 39 Stunden.

    VARIANTEBetrieb mit Tarifbindung

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag .... in seiner jeweils geltenden Fassung. Dies sind zurzeit 39 Stunden.

  2. Die betriebliche Arbeitszeit [in der Abteilung ....] beträgt 24 Stunden, an 365/366 Tagen im Jahr.
  3. Die betriebliche Arbeitszeit wird durch ein Dreischichtsystem, bestehend aus Früh-, Mittel - und Nachtschicht abgedeckt.
  4. Die Schichteinteilung rolliert dabei ausschließlich vorwärts. Dies bedeutet in der folgenden Reihenfolge: Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht.
  5. Die rückwärts einteilende Rollierung ist dabei auch im Vertretungsfall untersagt. Es darf somit nach einer Nachtschicht keine Spätschicht und nach einer Spätschicht keine Frühschicht eingeteilt werden.
  6. Eine Schichtplanperiode besteht aus 4 Wochen: Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Freischicht.[1]

§ 3 Schichtsystem

  1. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter wird fest einer Schichtgruppe und einer von 2 Pausengruppen zugeteilt.
  2. Der Wechsel zwischen Schichtgruppen ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters und Betriebsrats möglich.
  3. Jede Schicht wird durch 2 Ruhepausen von insgesamt 45 Minuten unterbrochen. Die Ruhepausen müssen innerhalb der für die Pausengruppe festgelegten Zeiten genommen werden.
  4. Ein Wechsel zwischen den Pausengruppen findet im Einvernehmen zwischen Mitarbeiter und Schichtleiter statt.
  5. Die Stammbelegschaft ist gemäß Anlage .... dieser Betriebsvereinbarung einer Schichtgruppe zugeordnet.
  6. Einmal jährlich werden der Arbeitgeber und der Betriebsrat die Anlage .... aktualisieren.

§ 4 Frühschicht

  1. Die Frühschicht beginnt um 04:30 Uhr und endet um 12:45 Uhr.
  2. Die erste Ruhepause für die Pausengruppe 1 dauert von 07:15– 07:30 Uhr, die zweite Ruhepause dauert von 09:30– 10:00 Uhr.
  3. Die erste Ruhepause für die Pausengruppe 2 dauert von 07:45– 08:00 Uhr, die zweite Ruhepause dauert von 10:15– 10:45 Uhr.
  4. Die Arbeitszeit bis 6:00 Uhr wird als Nachtarbeit mit einem Aufschlag in Höhe von 25 % vergütet.

    VARIANTE

    Die Arbeitszeit bis 6:00 Uhr wird als Nachtarbeit mit einem Aufschlag in Höhe von 25 % dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

    VARIANTEBei Tarifbindung des Betriebs

    Für die Vergütung gilt der Tarifvertrag .... in seiner jeweils geltenden Fassung.

§ 5 Spätschicht

  1. Die Spätschicht beginnt um 12:30 Uhr und endet um 20:45 Uhr.
  2. Die erste Ruhepause für die Pausengruppe 1 dauert von 15:15– 15:30 Uhr, die zweite Ruhepause dauert von 17:30 – 18:00 Uhr.
  3. Die erste Ruhepause für die Pausengruppe 2 dauert von 15:45 – 16:00 Uhr, die zweite Ruhepause dauert von 18:15 – 18:45 Uhr.

§ 6 Nachtschicht

  1. Die Nachtschicht beginnt um 20:30 Uhr und endet um 04:45 Uhr des Folgetages.
  2. Die erste Ruhepause für die Pausengruppe 1 dauert von 23:15 – 23:30 Uhr, die zweite Ruhepause dauert von 01:30 – 02:00 Uhr.
  3. Die erste Ruhepause für die Pausengruppe 2 dauert von 23:45 – 24:00 Uhr, die zweite Ruhepause dauert von 02:15 – 02:45 Uhr.
  4. Die Arbeitszeit ab 23:00 Uhr wird als Nachtarbeit mit einem Aufschlag in Höhe von 25 % vergütet.

    VARIANTE

    Die Arbeitszeit ab 23:00 Uhr wird als Nachtarbeit mit einem Aufschlag in Höhe von 25 % dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

    VARIANTEBei Tarifbindung des Betrie...

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