Zwischen der Firma ................................. (im Folgenden: Ausbilder)

Anschrift ...........................................................

und

Frau/Herrn .......................................... (im Folgenden: Trainee)

geb. am ............. wohnhaft....................................

gesetzl. vertreten durch ....................................[1]

wohnhaft.........................................

Präambel:

Durch diesen Vertrag soll der Trainee Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen im Bereich .................................[2] erwerben, indem er seine Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen unserer Firma erprobt und unter fachkundiger Anleitung erwirbt und erweitert.[3]

§ 1 Beginn und Ende des Traineevertrags, Vereinbarungen zur Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt am ................................. und endet am ................................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Die Probezeit beträgt einen Monat.[4]
  3. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag nur gekündigt werden.

    • aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
    • vom Trainee mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
  4. Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Abs. 3 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.[5]

§ 2 Vertragsgegenstand, Trainee-Programm

  1. Vor dem Hintergrund des in der Präambel beschriebenen Ausbildungszwecks ist während der Dauer des Traineevertrags ein Einsatz in folgenden Abteilungen vorgesehen:

    1. Vom ................................. bis zum ................................. in der Abteilung X (Ausbilder A);
    2. Vom ................................. bis zum ................................. in der Abteilung Y (Ausbilder B);
    3. Vom ................................. bis zum ................................. in der Abteilung Z (Ausbilder C).
  2. Die Firma behält es sich im Rahmen ihres billigen Ermessens vor, den Trainee unter Beachtung des in der Präambel beschriebenen Zwecks entsprechend betrieblicher Erfordernisse in einem anderen Bereich einzusetzen, der seinen Fähigkeiten entspricht und ebenso dem Zweck der Ausbildung dient. Dies gilt ebenso für Abweichungen von den oben genannten Zeiträumen und für die Zuweisung interner und externer Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

§ 3 Pflichten der Vertragsparteien[6]

  1. Die Firma hat dafür zu sorgen, dass der Trainee die in der Präambel beschriebenen beruflichen Fertigkeiten erwerben und sich mit den betrieblichen Abläufen in den einzelnen Abteilungen vertraut machen kann. Dabei erhält der Trainee kostenlos die hierfür notwendigen Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur.
  2. Der Trainee hat einen Ausbildungsnachweis zu führen. Das Führen des Ausbildungsnachweises geschieht am Arbeitsplatz und ist Arbeitszeit. Die Firma hat ihn hierzu anzuhalten und den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
  3. Dem Trainee dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem in der Präambel beschriebenen Zweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
  4. Der Trainee ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unverzüglich Mitteilung zu machen und im Falle eines krankheitsbedingten Fernbleibens die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit länger als 3 Kalendertage, hat der Trainee das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag ärztlich feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung aushändigen zu lassen. Die Firma ist berechtigt, die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit früher zu verlangen. Ist der Trainee nicht Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse oder wird die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, hat der Trainee der Firma zu den in Satz 2 und 3 genannten Zeitpunkten eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

§ 4 Wöchentliche Ausbildungszeit[7]

  1. Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt ....... Stunden. Die Lage und Dauer der täglichen Ausbildungszeit richten sich nach den betrieblichen Gegebenheiten in der jeweiligen Abteilung gemäß § 2 Abs. 1.
  2. Der Trainee verpflichtet sich, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch Überstunden/Mehrarbeit zu leisten, die jeweils mit dem anteiligen Grundentgelt zusätzlich vergütet wird.[8]

§ 5 Vergütung

  1. Der Trainee erhält eine monatliche Vergütung von ........... EUR.[9] Di...

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