Kurzbeschreibung
Dieses Muster zeigt eine Möglichkeit der Gestaltung eines Vertrags für einen Trainee, welcher eingestellt wurde, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen i.S.d. § 26 BBiG zu erwerben.
Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)
Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Vertragsmuster genutzt werden?
Da der Begriff "Trainee" nicht gesetzlich definiert ist, kann er in der betrieblichen Praxis in (mindestens) 2 Ausprägungen vorkommen.
- Häufig wird er (nur) in dem Sinne verstanden, dass ein Hochschulabsolvent im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses eine Einstiegsphase absolviert, in der er verschiedene Abteilungen des Unternehmens und Einsatzmöglichkeiten entsprechend seiner Hochschulausbildung kennenlernen soll. In diesem Fall ist dieser Trainee-Vertrag nicht anzuwenden, sondern ein anderes Vertragsmuster.
- Gleichermaßen gibt es den Begriff des Trainees allerdings auch in Vertragsverhältnissen, die noch weniger auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, in denen es vielmehr um das "Hineinschnuppern" in das Arbeitsleben und das (erstmalige) Erlernen bestimmter Fertigkeiten geht. Insofern besteht hier mindestens eine Nähe zum Praktikum, wobei Trainee-Verträge häufig für einen deutlich längeren Zeitraum abgeschlossen werden als Praktikumsverträge. Für diese Vertragsverhältnisse soll das nachfolgende Muster hilfreich sein.
Rechtlicher Hintergrund
Soweit es um eine Einstellung geht, "um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zu erwerben," gelten für solche Vertragsverhältnisse nicht direkt die Vorgaben des allgemeinen Arbeitsrechts, vielmehr finden über § 26 BBiG v.a. bestimmte Vorschriften des Berufsbildungsrechts Anwendung, welche in diesem Vertragsmuster berücksichtigt wurden.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen (Formular-)verträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB), d.h. der Vertrag darf den Beschäftigten insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal (so) oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Beschäftigten abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d.h. nichtig befunden werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte.
Trainee-Vertrag zum Erwerb beruflicher Fertigkeiten i.S.d. § 26 BBiG
Zwischen der Firma ................................. (im Folgenden: Ausbilder)
Anschrift ...........................................................
und
Frau/Herrn .......................................... (im Folgenden: Trainee)
geb. am ............. wohnhaft....................................
gesetzl. vertreten durch ....................................
wohnhaft.........................................
Präambel:
Durch diesen Vertrag soll der Trainee Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen im Bereich ................................. erwerben, indem er seine Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen unserer Firma erprobt und unter fachkundiger Anleitung erwirbt und erweitert.
§ 1 Beginn und Ende des Traineevertrags, Vereinbarungen zur Kündigung
- Der Vertrag beginnt am ................................. und endet am ................................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Die Probezeit beträgt einen Monat.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag nur gekündigt werden.
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhal...