Die Nachbetreuung der Beschäftigten nach dem Ende der Transfergesellschaft ist ein sinnvolles Angebot, das im Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Transfergesellschaft vereinbart werden sollte, im Sozialplan aber auch abgesichert werden kann. Im Falle des Übergangs in Arbeitslosigkeit kann die Transfergesellschaft gerade bei der Arbeitslosmeldung und der Beantragung des Arbeitslosengeldes unterstützend helfen.

 
Praxis-Beispiel

Formulierungsvorschlag

Das Unternehmen beauftragt die Transfergesellschaft, die Beschäftigten bei Bedarf mindestens x Monat(e) nach dem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft nachzubetreuen. Mögliche Inhalte der Nachbetreuung sind:

  • Unterstützung beim neuen Arbeitgeber
  • weitere Hilfen bei Stellensuche und Bewerbung
  • Vermeidung von Nachteilen bei der Agentur für Arbeit

Die Kosten der Nachbetreuung trägt das Unternehmen. Einzelheiten sind im Dienstleistungsvertrag zwischen Transfergesellschaft und Unternehmen zu regeln.

Für das Personalmanagement gibt es also eine Reihe von Stellschrauben und Parameter, die beim Einsatz des Instrumentes Transfergesellschaft auftreten. Umso wichtiger ist die Auswahl des Dienstleisters, der mit der Durchführung des Projektes betraut werden soll. Hier stellt sich die nächste Herausforderung für das Personalmanagement: Da es keinen klar definierten Marktüberblick gibt, fällt die Vorauswahl oft schwer.

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