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Transfersozialpläne: Herausforderung oder Überforderung ... / 3 Sozialverträglicher Personalabbau – Sozialpläne und Interessenausgleich als Grundlage für Transfermaßnahmen

Thomas Gerwert
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Traditionelle Sozialpläne regeln, wie bereits kurz angerissen, im Wesentlichen die Höhe der Abfindungen. Die Erzielung hoher Abfindungsfaktoren und damit insgesamt hoher Abfindungszahlungen wird oftmals gerade von Arbeitnehmervertretern als besonderer Erfolg gesehen und ist für diese einem Ritterschlag ähnlich. Hierbei wird übersehen, dass Abfindungen in keinster Weise dazu geeignet sind, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern den Weg in eine neue Beschäftigung zu ebnen. Man mildert zwar für die erste Zeit die finanziellen Einbußen ab, eine neue berufliche Tätigkeit für die Betroffenen Mitarbeiter wird damit nicht realisiert. Häufig werden Abfindungen auch nicht nur als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gesehen, sondern sollen die häufig langen Beschäftigungszeiten der Mitarbeitenden besonders würdigen. Eine Betrachtungsweise, die dem Sinn und Zweck von Abfindungen völlig entgegen steht.

 
Hinweis

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands.

Sog. Transfer-Sozialpläne knüpfen genau an diesem so wichtigen Punkt an. Im Kern geht es doch beim Verlust des Arbeitsplatzes darum, die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter nicht mehr vorrangig nur mit Geld abzufinden, sondern sie durch ein vielfältiges System von Beratungs-, Vermittlungs- und Qualifizierungsleistungen beim Transfer in neue Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig zu unterstützen und so idealerweise den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zumindest die Zeit der Arbeitslosigkeit zu verkürzen

Wenn also schon ein Personalabbau unumgänglich ist, sollte den Betroffenen zumindest eine Zukunftsperspektive aufgezeigt werden. Beide Betriebsparteien können so ihrer sozialen Verantwortung nachkommen....

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