Ein Transfersozialplan unterscheidet sich von einem klassischen Sozialplan dadurch, dass neben Abfindungsleistungen des entlassenden Unternehmens die Instrumente des Beschäftigtentransfers, Transferagenturen und/oder Transfergesellschaften, zur Unterstützung der beruflichen Neuorientierung der betroffenen Beschäftigten angeboten werden.
Damit soll Arbeitslosigkeit vermieden und der Übergang in eine neue Beschäftigung gegenüber der rein finanziellen Abfindung in den Vordergrund gerückt werden. Die Akzeptanz eines Transfersozialplans bei den betroffenen Beschäftigten ist stark davon abhängig, inwieweit das Verhältnis "Abfindung/Transfer" befriedigend für die betroffenen Beschäftigten gestaltet wird.
Ungünstige Modelle
Modelle, in denen die Beschäftigten die Zeit in einer Transfergesellschaft quasi selber mit den fälligen Abfindungsleistungen "bezahlen" sollen, sind in der Regel zum Scheitern verurteilt. Von ihnen ist bei der Gestaltung eines Transfersozialplans daher dringend abzuraten.
Um eine Finanzierung der durch die Unternehmen zu erbringenden Anteile für eine Transfergesellschaft sicherzustellen, können in der Kündigungsfrist zu zahlende Auslauflöhne einbezogen werden. In diesem Fall verlassen die betroffenen Beschäftigten ihr Altunternehmen mit Beginn der Kündigungsfrist und treten zeitgleich in die Transfergesellschaft ein. Die hierdurch eingesparten Löhne verwendet das Personal abgebende Unternehmen zur Finanzierung der Transfergesellschaft. Als grobe Richtschnur gilt, dass mit den Kosten für einen Monat Auslauflohn die Kosten für zwei Monate Transfergesellschaft finanziert werden können.
Dieses Vorgehen ist insbesondere dann möglich, wenn die zu entlassenden Beschäftigten in der Kündigungsfrist nicht mehr produktiv tätig sein müssen. Abfindungsleistungen können dann unabhängig von der Finanzierung der Transfergesellschaft gezahlt werden.
Scheidet diese Variante aus, muss die Transfergesellschaft vollständig aus Sozialplanmitteln finanziert werden. So hat es sich bewährt, von den zur Verfügung stehenden Mitteln von vorn herein die erforderliche Summe für den Beschäftigtentransfer zu reservieren und Abfindungen aus den verbleibenden Mitteln zu zahlen. Entscheidend ist dabei, dass sich die Betriebsparteien bei der Gestaltung dieser Sozialplanvariante einig sind und sie offensiv gegenüber der Belegschaft vertreten. Die Einbringung der Kündigungsfristen in eine Transfergesellschaft ermöglicht in der Praxis – je nach finanzieller Lage des Unternehmens – auch die Zahlung von Abfindungen, so dass die betroffenen Mitarbeiter sowohl eine finanzielle Unterstützung erhalten, also auch an den Transferleistungen partizipieren.