(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Dezember 1983 in Kraft, in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen am 1. September 1991. Er kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 1998, gekündigt werden.

 

(2) Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach Kündigung unverzüglich in Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag einzutreten.

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