Kurzbeschreibung
Übersicht über die Rechenschritte zur Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs und des Urlaubsabgeltungsanspruchs.
Vorbemerkung
Das während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt wird im BUrlG als Urlaubsentgelt bezeichnet. Höhe, Berechnung und Auszahlungsmodalitäten des Urlaubsentgelts sind in § 11 BUrlG geregelt. Die Berechnung erfolgt nach der sog. Bezugsmethode (auch: Referenzprinzip/Referenzmethodenprinzip). Dabei wird der Berechnung des Urlaubsentgelts grundsätzlich der Betrag zugrunde gelegt, den der Arbeitnehmer durchschnittlich in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn verdient hat.
Abgrenzung Urlaubsgeld
Das Urlaubsentgelt darf nicht mit dem Urlaubsgeld verwechselt werden. Beim Urlaubsgeld handelt es sich um ein zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld.
Urlaubstage, die Arbeitnehmende bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht genommen haben, muss der Arbeitgeber gem. § 7 Abs. 4 BUrlG abgelten. Die Berechnung der Höhe dieser Urlaubsabgeltung erfolgt nach denselben Regeln wie die Berechnung des Urlaubsentgelts.
Rechenschritte zur Berechnung von Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
1. Berechnung des Urlaubsentgelts
Geldfaktor (in EUR) |
Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn | |
Schritt 1 | Ermittlung der Grundvergütung
|
|
Schritt 2 | Ermittlung der Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers
|
|
Ergebnis Geldfaktor = Grundvergütung + Zulagen Achtung:
|
||
Zeitfaktor (in Tagen oder Stunden) |
Ermittlung der ausgefallenen Stundenzahl | |
Schritt 1 | Ermittlung der ausgefallenen Arbeitsstunden | |
Schritt 2 | Ermittlung der Überstunden, die angefallen wären, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hätte | |
Ergebnis Zeitfaktor = Arbeitsstunden + Überstunden |
2. Berechnung der Urlaubsabgeltung
Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs = Geldfaktor x Zeitfaktor | ||
Geldfaktor | Schritt 1 | Ermittlung des durchschnittlichen werktäglichen Arbeitsverdienstes in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Summe des Arbeitseinkommens der letzten 13 Wochen vor Arbeitsaustritttritt dividiert durch die in diesem Zeitraum liegenden Werktage) |
Zeitfaktor | Schritt 2 | Ermittlung der verbliebenen/abzugeltenden Urlaubstage |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen