Kurzbeschreibung

Übersicht über die Rechenschritte zur Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs und des Urlaubsabgeltungsanspruchs.

Vorbemerkung

Das während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt wird im BUrlG als Urlaubsentgelt bezeichnet. Höhe, Berechnung und Auszahlungsmodalitäten des Urlaubsentgelts sind in § 11 BUrlG geregelt. Die Berechnung erfolgt nach der sog. Bezugsmethode (auch: Referenzprinzip/Referenzmethodenprinzip). Dabei wird der Berechnung des Urlaubsentgelts grundsätzlich der Betrag zugrunde gelegt, den der Arbeitnehmer durchschnittlich in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn verdient hat.

Abgrenzung Urlaubsgeld

Das Urlaubsentgelt darf nicht mit dem Urlaubsgeld verwechselt werden. Beim Urlaubsgeld handelt es sich um ein zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld.

Urlaubstage, die Arbeitnehmende bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht genommen haben, muss der Arbeitgeber gem. § 7 Abs. 4 BUrlG abgelten. Die Berechnung der Höhe dieser Urlaubsabgeltung erfolgt nach denselben Regeln wie die Berechnung des Urlaubsentgelts.

Rechenschritte zur Berechnung von Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung

1. Berechnung des Urlaubsentgelts

Geldfaktor
(in EUR)
Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn
Schritt 1

Ermittlung der Grundvergütung

  • Unproblematisch bei festem Monatsgehalt
  • Sonderfälle:

    • Bei schwankendem Arbeitseinkommen: Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes eines Werktages (Summe des Arbeitseinkommens der letzten 13 Wochen vor Arbeitseintritt dividiert durch die in diesem Zeitraum liegenden Werktage)
    • Verdienstkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis bleiben außer Betracht
    • Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur (Tariflohnerhöhung, Beförderung, Mindestlohnerhöhung ist für die gesamte Dauer des Bezugszeitraums der erhöhte Verdienst zugrunde zu legen
    • Unterschreitet die Vergütung den Mindestlohn, hat der Arbeitnehmer auch für das Urlaubsentgelt einen Aufstockungsanspruch
Schritt 2

Ermittlung der Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers

  • Hinzuzurechnen sind z.B.:

    • Verheiratetenzuschlag, Kinderzulagen
    • Variable erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile
    • Akkord- und Leistungsprämien
    • Provisionen
    • Sonn- und Feiertagszuschläge
    • Sachbezüge
    • Zeitzuschläge für Nachtarbeit
  • Der Grundvergütung nicht hinzuzurechnen sind:

    • Überstundenvergütungen
    • Einmalige Leistungen (Weihnachtsgratifikation, 13. Monatsgehalt, Treueprämien)
    • Zusätzliches Urlaubsgeld
    • Aufwandsentschädigungen, wenn sie nur bei Anfall gewährt werden
    • Spesen
    • Bezahlte Arbeitspausen
    • Einmalige tarifliche Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
    • Fernauslösen nach dem Bundesmontagetarifvertrag in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie

Ergebnis Geldfaktor = Grundvergütung + Zulagen


Achtung:

  • Tarifvertragliche Abweichungen sind möglich.
  • Einzelvertragliche Abweichungen sind hingegen unzulässig!
Zeitfaktor
(in Tagen oder Stunden)
Ermittlung der ausgefallenen Stundenzahl
Schritt 1 Ermittlung der ausgefallenen Arbeitsstunden
Schritt 2 Ermittlung der Überstunden, die angefallen wären, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hätte
Ergebnis Zeitfaktor = Arbeitsstunden + Überstunden

2. Berechnung der Urlaubsabgeltung

Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs = Geldfaktor x Zeitfaktor
Geldfaktor Schritt 1

Ermittlung des durchschnittlichen werktäglichen Arbeitsverdienstes in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(Summe des Arbeitseinkommens der letzten 13 Wochen vor Arbeitsaustritttritt dividiert durch die in diesem Zeitraum liegenden Werktage)
Zeitfaktor Schritt 2 Ermittlung der verbliebenen/abzugeltenden Urlaubstage

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