Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet.
Angaben zum Firmenwagen:
- Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR
- Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR
Sonderausstattung (werkseitig eingebaut):
- Diebstahlsicherung: 522 EUR
- Freisprechanlage: 150 EUR
Nachträglich lässt der Arbeitgeber eine Standheizung im Wert von 1.512 EUR einbauen.
Wie hoch ist der monatliche geldwerte Vorteil?
Ergebnis
Als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil wird der inländische Listenpreis zuzüglich des Preises für die Diebstahlsicherung zugrunde gelegt. Der Preis für die Freisprechanlage wird allerdings nicht hinzugezogen, da diese zu den Telekommunikationsgeräten gehört. Ebenso entfällt der Ansatz der Kosten für die nachträglich eingebaute Standheizung:
Listenpreis | 32.675,00 EUR |
Diebstahlsicherung | + 522,00 EUR |
Summe | 33.197,00 EUR |
Abzurunden auf volle 100 EUR | 33.100,00 EUR |
Davon 1 % | 331,00 EUR |
Fahrten Wohnung – Tätigkeitsstätte (0,03 % von 33.100 EUR × 22 Kilometer) | + 218,46 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 549,46 EUR |
Die nachträglich eingebaute Sonderausstattung erhöht nicht den geldwerten Vorteil.
Hinweis
Eine Sonderausstattung im Sinne des Einkommensteuergesetzes liegt nur vor, wenn das Fahrzeug bereits werksseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.
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