Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.4. ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen.
Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil?
Ergebnis
Da der Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR liegt, darf er für die Bemessungsgrundlage mit 1/4 angesetzt werden. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ergibt sich aus
- der privaten Nutzung (Viertelung des Bruttolistenpreises bei 1-%-Methode),
- den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Bruttolistenpreis | 59.500 EUR | |
Davon 25 % | 14.875 EUR | |
Auf volle 100 EUR abzurunden (= Bemessungsgrundlage) | 14.800 EUR | |
Davon 1 % | 148,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 14.800 EUR x 10 km | + 44,40 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 192,40 EUR |
Abwandlung
Die Arbeitnehmerin entscheidet sich für das Performance-Modell mit einem Bruttolistenpreis von 61.990 EUR.
In diesem Fall sind die Voraussetzung für den 25-%-Ansatz nicht erfüllt und stattdessen darf der Bruttolistenpreis für die Bemessungsgrundlage nur halbiert werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils ergibt sich wie folgt:
Bruttolistenpreis | 61.990 EUR | |
Davon 50 % | 30.995 EUR | |
Auf voll 100 EUR abzurunden (= Bemessungsgrundlage) | 30.900 EUR | |
Davon 1 % | 309,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 30.900 EUR x 10 km | + 92,70 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 401,70 EUR |
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