Sachverhalt
Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer übernommen wird.
Der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs beträgt 59.500 EUR, die monatliche Leasingrate 300 EUR. Der Mitarbeiter kann das Fahrzeug sowohl für Privatfahrten als auch für die tägliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 25 km) nutzen. Die Bewertung soll nach der 1-%- und 0,03-%- Regelung erfolgen.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung?
Ergebnis
Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenwagennutzung wird aus 1/4 (auf volle 100 EUR abgerundet) des Brutto-Listenpreises berechnet. Die vom Arbeitnehmer übernommene Leasingrate mindert den geldwerten Vorteil bis auf maximal 0 EUR.
Bruttolistenpreis | 59.500 EUR | |
Davon 1/4 | 14.875 EUR | |
Abgerundet auf volle 100 EUR (= Bemessungsgrundlage) | 14.800 EUR | |
Privatfahrten monatlich (1 % aus der Bemessungsgrundlage) | 148,00 EUR | |
Zzgl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,03 % v. 14.800 EUR x 25 km) | + 111,00 EUR | |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 259,00 EUR | |
Abzgl. Übernahme der Leasingrate durch den Arbeitnehmer | - 300,00 EUR | |
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil | 0,00 EUR |
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