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Probezeitkündigung bei Schwerbehinderung |
LAG Köln, Urteil v. 12.9.2024, 6 SLa 76/24 Vorinstanz: ArbG Köln, Urteil v. 20.12.2023, 18 Ca 3954/23 |
Arbeitgeber sind vor einer Kündigung Schwerbehinderter auch während der Probezeit verpflichtet, beim Auftreten von Schwierigkeiten zunächst ein Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX durchzuführen. Bei einer ohne vorheriges Präventionsverfahren ausgesprochenen Kündigung wird vermutet, dass eine Diskriminierung vorliegt. Für das Widerlegen der Vermutung bestehen während der Probezeit Beweiserleichterungen zu Gunsten des Arbeitgebers. |
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Kündigung nach Täuschung über Umfang der Betriebsratstätigkeit |
ArbG Köln, Beschluss v. 8.8.2024, 6 BV 25/24 |
Ein Betrug über die Zeiten, an denen Betriebsratstätigkeiten erbracht worden sein sollen, kann bei einem freigestellten Betriebsratsmitglied eine erhebliche Arbeitspflichtverletzung darstellen und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. |
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Kündigung nach Täuschung über Arbeitsunfähigkeit |
LAG Niedersachsen, Urteil v. 8.7.2024, 15 SLa 127/24 |
Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit können sich aus einem zuvor für den entsprechenden Zeitraum erfolglos geäußerten Urlaubsbegehren ergeben. Den Arbeitnehmer trifft dann eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast. |
Newsmeldung: Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit |
Frist zur Anfechtung der Kündigung bei Schwangerschaft |
EuGH, Urteil v. 27.6.2024, C-284/23 |
Nach § 5 Abs. 1 und 3 KSchG hat eine schwangere Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis von der Schwangerschaft einen Antrag beim Arbeitsgericht einzureichen, soweit die reguläre Frist zur Anfechtung der Kündigung nicht eingehalten werden kann. Aus Sicht des EuGH ist diese Frist zu kurz bemessen, insbesondere verglichen mit der ordentlichen Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage von 3 Wochen. Der EuGH hält diese Frist daher für unvereinbar mit europäischem Recht. |
Newsmeldung: Schwangere Arbeitnehmerinnen brauchen angemessene Frist für Kündigungsschutzklage |
Anfechtung von Prozessvergleich nach arglistiger Täuschung |
BAG, Urteil v. 20.6.2024, 2 AZR 156/23 |
Ein Prozessvergleich kann nur dann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die Täuschung für die Annahme des Vergleichs ursächlich war. Das ist nicht der Fall, wenn der Anfechtende im Zeitpunkt der vermeintlichen Täuschung dem Vergleich bereits unwiderruflich zugestimmt hatte. |
Anfechtung des Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer |
Keine Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfausweises |
BAG, Urteil v. 19.6.2024, 5 AZR 192/23 |
In der unterlassenen Vorlage eines Immunitätsnachweises (§ 20a Abs. 2 IfSG a.F.) liegt keine abmahnfähige Pflichtverletzung. Wegen des besonderen Charakters dieser grundrechtlich geschützten Entscheidung der Arbeitnehmerin (Selbstbestimmungsrecht & Recht auf körperliche Unversehrtheit) erweist sich die Abmahnung als ungeeignetes Mittel zur Verhaltenssteuerung. Aufgrund der mit ihr verbundenen Gefährdung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist sie eine unangemessene Druckausübung und deshalb unverhältnismäßig. |
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Wirksamkeit von Kündigung in Massenentlassungsverfahren bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht |
BAG, Urteil v. 23.5.2024, 6 AZR 155/21 |
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen die Übermittlungspflicht gem. § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit der im Rahmen einer Massenentlassung erklärten Kündigung(en). Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber keine Abschrift der das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat einleitenden Mitteilung an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB. Davon abzugrenzen sind hingegen mögliche Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei fehlerhafter oder unterlassener Massenentlassungsanzeige. |
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Kündigung nach Weigerung, rote Arbeitshose zu tragen |
LAG Düsseldorf, Urteil v. 21.5.2024, 3 SLa 224/24 |
Ein Arbeitnehmer, der mehrfach gegen die Kleiderordnung in seinem Betrieb verstoßen hatte, erhielt die Kündigung. Das LAG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass es sich bei der vorgeschriebenen roten Hose um Arbeitsschutzkleidung handelt und die Anordnung vom Weisungsrecht der Arbeitgeberin gedeckt ist. Die Arbeitshosen in der Signalfarbe Rot sind zum Schutz der Arbeitnehmer sowie zur unmittelbaren Erkennbarkeit in Abgrenzung zu externen Beschäftigten geeignet. |
Anordnung Arbeitskleidung |
Kündigung bei Verdacht auf Kokainkonsum am Arbeitsplatz |
LAG Niedersachsen, Urteil v. 6.5.2024, 4 Sa 446/23 |
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers war rechtmäßig, nachdem dieser am Arbeitsplatz ein weißes Pulver zu einer Linie geformt und sodann mit einem Röhrchen durch die Nase konsumiert hat. Besteht insoweit der dringende Verdacht des Kokainkonsums und kann der Arbeitnehmer ... |