Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz. Kopftuchverbot für Lehrkräfte)

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3; AGG §§ 1, 8 Abs. 1, § 15 Abs. 2; VerfArt29G BE 2005 § 2

 

Verfahrensgang

BAG (Beschluss vom 27.05.2021; Aktenzeichen 8 AZR 100/21 (F))

BAG (Urteil vom 27.08.2020; Aktenzeichen 8 AZR 62/19)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

 

Gründe

Rz. 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15555056

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