Prof. Dr. Peter Wollmert, Prof. Dr. Peter Oser
Die Änderungsvorschläge zu IAS 19 betreffen die Angabepflichten zu kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer, zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie beitrags- und leistungsorientierten Versorgungsplänen, zu anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer und zu Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Hierbei sind die Angabepflichten für leistungsorientierte Versorgungspläne am umfassendsten, auf die sich die folgenden Ausführungen beschränken.
Übergeordnetes Angabeziel
Das übergeordnete Angabeziel für leistungsorientierte Versorgungspläne ist, dass ein Unternehmen Informationen angibt, die es Abschlussadressaten ermöglichen, "die Auswirkung leistungsorientierter Versorgungspläne auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Kapitalflüsse des Unternehmens zu beurteilen und die Risiken und Unsicherheiten i. V. m. den leistungsorientierten Versorgungsplänen des Unternehmens einzuschätzen" (IAS 19.147A des EDs). Zur Erfüllung dieses Angabeziels wird vorgeschlagen, dass die Informationen unter Berücksichtigung der Art, der Risiken und anderer Merkmale der Verpflichtung entweder in zusammengefasster oder in aufgeschlüsselter Form angegeben werden. Das Unternehmen muss auch beurteilen, ob es die Angaben zu Versorgungsplänen oder Gruppen von Versorgungsplänen mit unterschiedlichen Risiken nach bestimmten Kriterien weiter aufschlüsselt, um diese voneinander zu unterscheiden.
Spezifische Angabeziele und bestimmte Informationen
Die Änderungsvorschläge beinhalten mehrere spezifische Angabeziele und eine Reihe von Informationen, die die Einhaltung des übergeordneten Angabeziels sicherstellen sollen, einschließlich spezifischer Angabeziele mit folgenden erforderlichen Informationen:
- Informationen, die Abschlussadressaten ein Verständnis der in den primären Abschlussbestandteilen dargestellten Beträge und ihrer Zusammensetzung ermöglichen;
- Informationen über die Art der leistungsorientierten Versorgungspläne und der mit ihnen verbundenen Risiken, um Abschlussadressaten ein Verständnis der Art der Leistungen sowie der Art und des Umfangs der Risiken – insbesondere der Anlagerisiken – zu ermöglichen, sowie dazu, wie das Unternehmen die leistungsorientierten Versorgungspläne und die identifizierten Risiken managt;
- Informationen über die Auswirkungen der leistungsorientierten Verpflichtungen auf die künftigen Kapitalflüsse des Unternehmens;
- Informationen, die Abschlussadressaten ein Verständnis davon ermöglichen, wie lange Zahlungen aus geschlossenen Plänen noch fortgeführt werden;
- Informationen zu versicherungsmathematischen Annahmen, einschließlich solcher zu Ursachen für Bewertungsunsicherheiten bei der Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen;
- Informationen über Änderungen der Höhe der in der Bilanz dargestellten Vermögenswerte und Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Für jedes spezifische Angabeziel enthält der ED bestimmte Informationen, um den Abschlusserstellern zu helfen, spezifische Angaben zu identifizieren, die zur Erfüllung der Angabeziele erforderlich sind. Zudem bietet der ED Beispiele, um zu veranschaulichen, wie die Angabeziele erfüllt werden können.