Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Werbekosten | 4600 | 6600 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt | 8949 | 4679 | sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Grundsätzlich ist die unentgeltliche Abgabe von Warenproben nicht steuerbar, sofern sie aus unternehmerischen Gründen, insbesondere Werbezwecken, erfolgt.
Die Buchung des Wertes der Warenmuster erfolgt auf das Konto "Werbekosten"4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt" 8949 (SKR 03) bzw. 4679 (SKR 04).
Buchungssatz:
Werbekosten |
an Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen ohne USt |
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