Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei anschaffungs- oder herstellungskostenmindernder Berücksichtigung eines Zuschusses
Hans Groß beschafft zum 1.11.01 eine umweltfreundliche Maschine zu Anschaffungskosten von 150.000 EUR und erhält zum 15.11.01 einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln i. H. v. 30.000 EUR, den er sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz anschaffungskostenmindernd berücksichtigt.
Hans Groß aktiviert die Maschine i. H. d. Anschaffungskosten von 150.000 EUR zum Zugangszeitpunkt 1.11.01 in der Handelsbilanz. Die von der Maschinenhandlung Müller in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bucht er als Vorsteuer. Den am 15.11.01 erhaltenen Zuschuss i. H. v. 30.000 EUR bucht Hans Groß anschaffungskostenmindernd gegen das Konto "Maschinen".
Hans Groß schreibt die Maschine in der Handelsbilanz linear über die Nutzungsdauer von 10 Jahren ab. Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die um den Zuschuss geminderten Anschaffungskosten, so dass Hans Groß eine Jahresabschreibung von 12.000 EUR (= ((150.000 EUR – 30.000 EUR) = 120.000 EUR) / 10 Jahre) errechnet. Da die Maschine am 1.11.01 angeschafft wurde, bucht Hans Groß die Jahresabschreibung anteilig für 2 Monate i. H. v. 2.000 EUR (= (12.000 EUR / 12 Monate) × 2 Monate).
Zum 31.12.01 ist die Maschine in der Handelsbilanz i. H. v. 118.000 EUR (= 120.000 EUR – 2.000 EUR) auszuweisen. Der handelsrechtliche Ansatz ist steuerlich nicht anzupassen.
Allerdings stellt Hans Groß im Lauf des Geschäftsjahres 02 fest, dass er die Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses nicht erfüllen kann, da die Maschine bei der vorgesehenen Nutzung die auferlegten Umweltstandards wider Erwarten nicht erfüllen kann. Nach einer entsprechenden Information an die zuständige Behörde geht ihm am 15.10.02 ein Rückforderungsbescheid zu, woraufhin er den Zuschuss entsprechend den Fristen des Bescheids im November 02 zurückzahlt.
Handelsrechtlich bucht Hans Groß die Rückzahlung des Zuschusses im November 02 gegen die Maschine und erhöht nachträglich die Anschaffungskosten der Maschine.
Buchungsvorschlag: Rückzahlung des Zuschusses im November 02
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
30.000 |
1200/1800 |
Bank |
30.000 |
Durch die Rückzahlung des Zuschusses wird auch die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Abschreibung verändert. Danach ergibt sich folgende Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresabschreibung ab dem Geschäftsjahr 02:
|
Restbuchwert zum 31.12.01 |
118.000,00 EUR |
+ |
Zuschuss |
30.000,00 EUR |
= |
Bemessungsgrundlage |
148.000,00 EUR |
/ |
118 Monate (= 9 Jahre und 10 Monate) Restnutzungsdauer |
= |
Monatsabschreibung |
12.254,24 EUR |
× |
12 Monate |
|
= |
Jahresabschreibung 02 (und folgende Geschäftsjahre) |
15.050,88 EUR |
Buchungsvorschlag: Jahresabschreibung 02 der Maschine
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
15.050,88 |
0210/0440 |
Maschinen |
15.050,88 |
Hans Groß kann die anschaffungskostenerhöhende Berücksichtigung der Rückzahlung des Zuschusses sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz vornehmen, so dass sich keine Unterschiede zwischen beiden Rechenwerken ergeben.