Rz. 32
Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.
Abschnitt 1 – | Allgemeine Vorschriften wie: Geltungsbereich, Vergütungsvereinbarung, Fälligkeit, Hemmung der Verjährung, Vorschuss, Berechnung, Festsetzung, etc. |
Abschnitt 2 – | Gebührenvorschriften zu: Wertgebühren, Rahmengebühren und Regelungen zum Abgeltungsbereich der Gebühren |
Abschnitt 3 – | Definition der Angelegenheit: dieselbe, verschiedene u. besondere Angelegenheiten, Rechtszug, Verweisung, Abgabe, Zurückverweisung |
Abschnitt 4 – | Gegenstandswert: Grundsatz, allgemeine Wertvorschrift und spezielle Wertvorschriften |
Abschnitt 5 – | Mediation und außergerichtliche Tätigkeit |
Abschnitt 6 – | Gerichtliche Verfahren: Verfassungsgerichtsbarkeit, Verfahren vor dem EuGH, beigeordneter Rechtsanwalt etc. |
Abschnitt 7 – | Straf- und Bußgeldsachen |
Abschnitt 8 – | beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe |
Abschnitt 9 – | Schlussvorschriften – Übergangsregelungen |
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