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Muster 1.12: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage

 

Muster 1.12: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Nach unserer endgültigen Ablehnung der von der Gegenseite erhobenen Ansprüche müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen demnächst ein Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt werden.

In beiden Fällen ist es äußerst wichtig, dass Sie uns umgehend informieren. Die Zustellung kann durch persönliche Übergabe der Dokumente, aber auch durch Einwurf in ihrem Briefkasten erfolgen. Das Zustellungsdatum wird auf dem Umschlag vermerkt. Vom Zeitpunkt der Zustellung an laufen Fristen, deren Missachtung zu erheblichen Nachteilen führen kann.

Nach Zustellung eines Mahnbescheides muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erhoben werden. Ein Formular für den Widerspruch ist dem Mahnbescheid beigefügt. Liegt der Widerspruch dem Mahngericht nicht innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Mahnbescheides vor, kann auf Antrag der Gegenpartei ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Aus diesem kann nach dessen Zustellung ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden, und zwar auch dann, wenn – innerhalb einer weiteren Zwei-Wochen-Frist – dagegen Einspruch eingelegt wurde.

Im Klageverfahren verfügt das Gericht oft die Einleitung des schriftlichen Vorverfahrens. Das bedeutet, dass mit der Zustellung der Klageschrift eine Zweiwochenfrist zu laufen beginnt, innerhalb derer die beklagte Partei dem Gericht schriftlich ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen muss. Die Verteidigungsanzeige muss am Landgericht, bei dem Anwaltszwang herrscht, durch einen Anwalt oder eine Anwältin verfasst werden. Unterbleibt die fristgerechte Verteidigungsanzeige, kann Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren ergehen. Das Gericht prüft in diesem Fall nicht, ob der Anspruch tatsächlich berechtigt ist, sondern legt seiner Entscheidung ausschließlich die Darstellung der Klägerseite zugrunde. Nach Eingang der Verteidigungsanzeige kann ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren nicht mehr ergehen. Innerhalb einer weiteren Frist von üblicherweise zwei bis vier Wochen muss die beklagte Partei dann inhaltlich auf die Klage erwidern. Auch die Klageerwiderung muss vor dem Landgericht von einem Anwalt oder einer Anwältin verfasst werden.

In manchen Fällen setzt das Gericht sofort mit der Zustellung der Klage ein sogenannten "frühen ersten Termin" an. Zugleich erhält die beklagte Partei Gelegenheit, innerhalb einer vom Gericht bestimmten Frist zur Klage Stellung zu nehmen.

Um fristwahrend reagieren zu können, benötigen wir den Mahnbescheid bzw. die Klageschrift nebst Anlagen und gerichtlichen Verfügungen, jeweils zusammen mit dem Umschlag.

Selbst wenn die vom Gericht gesetzten Fristen bereits abgelaufen sind, sollten Sie nicht resignieren, sondern uns unverzüglich kontaktieren. Solange Vollstreckungsbescheid oder Versäumnisurteil noch nicht erlassen wurden, können diese durch sofortige Einreichung des Widerspruchs oder der Verteidigungsanzeige oft noch verhindert werden.

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(Rechtsanwalt)

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