Rz. 268

Im Rahmen des Förderungsprinzips wird geprüft, welcher Elternteil aufgrund eigener pädagogischer Kompetenz dem Kind auf seinem weiteren Lebensweg die notwendige Sicherheit und Orientierung geben kann.[1020] Kinder brauchen ferner – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Liebe und Akzeptanz, Ernährung, Pflege und Fürsorge, die Vermittlung eines Zugehörigkeits- und Geborgenheitsgefühls,[1021] geistige und körperliche Anregung und Abwechslung, Ermutigung und Unterstützung.[1022] Zu prüfen ist mithin, welcher Elternteil nach seiner eigenen Persönlichkeit, seiner Beziehung zum Kind und nach den äußeren Verhältnissen eher in der Lage scheint, das Kind zu betreuen und gleichzeitig seine seelische und geistige Entfaltung zu begünstigen. Dabei kommt es weniger auf die Vor- und Ausbildung des Elternteils als auf die Bereitschaft an, sich des Kindes anzunehmen und die Verantwortung für seine Erziehung und Versorgung zu tragen.[1023] Entgegenstehen kann hierbei etwa die Tatsache, dass ein Elternteil einen betreuten Umgang abgebrochen und damit die Verlässlichkeit der Beziehung zum Kind in Frage gestellt hat.[1024] Die im Rahmen des Förderungsprinzips wesentlichen Kriterien sind dabei

Gewährleistung einer einheitlichen und gleichmäßigen Erziehung durch einen Elternteil[1025] (siehe dazu auch Rdn 263),
Bereitschaft und Fähigkeit, eigene Vorstellungen den Bedürfnissen des Kindes anzupassen,[1026]
überlegeneres Erziehungskonzept eines Elternteils,[1027]
Stabilität und Verlässlichkeit einer Betreuungsperson,[1028]
Bindungstoleranz eines Elternteils.
[1020] BVerfG FamRZ 1981, 124; OLG Köln FamRZ 2009, 1762; OLG Hamm NZFam 2014, 430.
[1022] Wendt/Rixecker/Völker, Verfassung des Saarlandes, Art. 24a Rn 10 m.w.N.
[1023] Vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.3.2011 – 8 UF 181/10, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.5.2012 – 9 UF 25/12 (n.v.).
[1025] OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186; OLG Hamm FamRZ 2000, 1602.
[1026] OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1093 (zur Ernährung).
[1027] KG Berlin NJW-RR 1992, 138.
[1028] OLG Hamm FamRZ 1994, 918.

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