Rz. 297

Im Rahmen des Förderungsgrundsatzes ist bei gleicher Erziehungseignung beider Elternteile auch dem Umstand Rechnung zu tragen, inwieweit ein Elternteil durch die Familie des anderen Elternteils in massiver Form abgelehnt wird. Wird etwa die Mutter von den Eltern des Vaters vehement abgelehnt und haben diese zudem einen erheblichen Einfluss auf das Kind, so besteht im Fall einer Sorgerechtsübertragung auf den Vater die Gefahr, dass die Mutter ausgegrenzt wird und auf Dauer dem Kind als Elternteil nicht erhalten bleibt.[1115]

[1115] OLG Hamm FamRZ 1996, 1096; Steller, FPR 1995, 60.

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