Rz. 211

Ausreichend für die Entstehung der Verfahrensgebühr dem Grunde nach ist irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags.[149] Endet der Auftrag jedoch, bevor der Anwalt die Klage oder einen Schriftsatz mit Sachantrag/Klagerücknahme bei Gericht eingereicht hat, erhält er nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG.

 

Rz. 212

 

Beispiel

Fahrer F wird auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Er wendet sich an Anwalt A, damit dieser ihn im Verfahren vertritt. Bevor A den Schriftsatz mit Klageabweisungsantrag ans Gericht schicken kann, wird die Klage zurückgenommen.

A erhält lediglich eine 0,8-Verfahrensgebühr nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

[149] OLG Hamm AGS 2005, 338; OLG Bremen MDR 2003, 1143; VGH Mannheim JurBüro 1995, 474; VG Dessau JurBüro 1999, 79; Riedel/Sußbauer (Ahlmann), RVG, VV Vorb. 3 Rn 16.

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