Bernd Kuckenburg, Renate Perleberg-Kölbel
Rz. 231
Aktiva |
Passiva |
A. Anlagevermögen |
A. Eigenkapital |
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter |
I. Gezeichnetes Kapital |
II. Sachanlagen |
II. Kapitalrücklage |
III. Finanzanlagen im Anlagevermögen |
III. Gewinnrücklage |
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IV. Gewinn-/Verlustvortrag |
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V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
B. Umlaufvermögen |
B. Rückstellungen |
I. Vorräte |
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II. Forderungen |
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III. Wertpapiere im Umlaufvermögen |
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IV. Liquide Mittel |
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C. Verbindlichkeiten |
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I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
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II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen |
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III. sonstige Verbindlichkeiten |
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Rz. 232
Die vorstehende Tabelle zeigt den Bilanzaufbau nach § 266 HGB in seinen wesentlichen Elementen. Finanzanlagen/Wertpapiere können beispielsweise im Anlagevermögen, aber auch im Umlaufvermögen erscheinen. Auf die allgemeine Abgrenzung zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen und seinen höchst unterschiedlichen Formen der Wertberichtigung wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Die einzelnen Positionen der Bilanz sowie deren Wertberichtigungen werden weiter unten detailliert dargestellt.
Das hier dargestellte "Eigenkapital" entspricht der Gliederung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Ist das Eigenkapital aufgezehrt, kann es auf der Passivseite mit einem Minuszeichen erscheinen (!) oder auf der Aktivseite an deren Ende, um in jedem Fall das Wesen der Bilanz, auf beiden Seiten der gleiche Betrag und aus dem italienischen Wort "bilancia" für Waage abgeleitet, sicher zu stellen.
Rz. 233
Laut Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) (siehe unten Rdn 245 ff., 250) bestehen erhebliche Vereinfachungsregeln für Kapitalgesellschaften, die die Bilanzsumme von 350.000 EUR, Umsatzerlöse in Höhe von 700.000 EUR und im Jahresdurchschnitt die Anzahl von zehn Mitarbeitern nicht überschreiten.
Es darf eine vereinfachte Bilanz aufgestellt werden, die nur aus den Buchstabenpositionen des vorangegangenen Beispiels besteht (siehe auch Beispiel Rdn 254). Darüber hinaus kann auf den Anhang verzichtet werden, eine verkürzte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen und insbesondere auf die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet werden. Stattdessen erfolgt die "konventionelle" Hinterlegung der Bilanz.
Rz. 234
Hinweis
Die Bilanz ist eine von statischen Gesichtspunkten geprägte Bestandsrechnung. Sie ist perioden- und stichtagsbezogen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellen. Eine Entwicklung der einzelnen Bestandskonten lässt sich nur aus dem Vergleich mehrerer Bilanzen ableiten (auch unter "interner Betriebsvergleich", siehe Rdn 1098 ff.).
Auf der Aktivseite sind die Vermögenswerte des Betriebes dargestellt. Die Passivseite weist das Eigen- und Fremdkapital, das dem Betrieb von den Kapitalgebern zur Verfügung gestellt worden ist, also die Finanzierung des Unternehmens, aus.