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Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung im System der Privatversicherung.

In den 70er Jahren kam in die Diskussion, die Rechtsschutzversicherung als Pflicht-Rechtsschutzversicherung zu gestalten. Dieser Gedanke ist aber überwiegend auf Ablehnung gestoßen.[1]

[1] Harbauer/Bauer, ARB 2000, Einleitung Rn 48.

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