Rz. 66

Muster 1.15: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

 

Muster 1.15: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

An das

Oberlandesgericht

_________________________

Nachlasssache _________________________

Az. _________________________

Erbscheinssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________

Ergänzend zu dem in der ersten Instanz und in der Beschwerdeschrift vorgetragenem Sachverhalt weise ich noch auf folgende Gesichtspunkte hin:

Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht testierfähig. Er war weder örtlich noch zeitlich orientiert und redete nur noch "wirres Zeug".

Beweis: _________________________ als Zeuge

Auch war der Erblasser nicht mehr in der Lage, Geschriebenes zu lesen.

Beweis: _________________________ als Zeuge

Nach alledem war das Testament vom _________________________ wegen fehlender Testierfähigkeit unwirksam. _________________________ ist damit gesetzlicher Erbe geworden.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 67

Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, soweit der BGH zur selbstständigen Tatsachenprüfung berechtigt ist.[52] Das Rechtsbeschwerdegericht überprüft – innerhalb der gestellten Anträge – die Beschwerdeentscheidung grundsätzlich von Amts wegen in vollem Umfang auf Rechtsfehler.[53]

[52] Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller, § 26 FamFG Rn 16.
[53] Burandt/Rojahn/Rojahn, § 74 FamFG Rn 2.

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