Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1639
Rz. 1640
Die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Multanova MultaStar C der Fa. Robot Visual Systems GmbH ist unter dem Zulassungszeichen 18.15/03.30 von der PTB zur Eichung zugelassen.
Für die Multanova MultaStar C-Überwachungsanlage sind zwei Konfigurationsvarianten zugelassen. Eine Variante ist die Multanova MultaStar C Kombi zur gleichzeitigen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung, wobei die Geschwindigkeitsüberwachung ggf. entfallen kann, d.h. diese Variante kann auch ausschließlich zur Rotlichtüberwachung eingesetzt werden.
Die zweite Variante (s.a. Rdn 1647) ist die Variante Multanova MultaStar C speed zur ausschließlichen Überwachung der Geschwindigkeit.
Rz. 1641
Bei beiden Varianten kommen Induktionsschleifen zum Einsatz, um die Überfahrt von Fahrzeugen zu detektieren.
Bei der Rotlichtüberwachung wird mit Aufleuchten/Einschalten des Rotlichts eine Zeitmessung gestartet, die mit Überfahren der in Fahrtrichtung ersten Induktionsschleife gestoppt wird.
Zur Erfassung des Zeitpunkts der Überfahrt der Haltelinie wird die erste Induktionsschleife standardmäßig im Bereich der Haltelinie verlegt. Das erste Beweisbild zeigt ein Fahrzeug dann beim Befahren der ersten Induktionsschleife (bzw. unmittelbar bei der Überfahrt über die Haltelinie), wobei im ersten Beweisbild der Abstand zwischen Haltelinie und erster Induktionsschleife mit D1 = 00,00 m eingeblendet ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt verstrichene Rotzeit (T1) wird in einem zweiten Beweisbild dargestellt, welches alternativ nach einer fest eingestellten oder variablen Bildabstandszeit gefertigt wird. Eine Rückrechnung auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie ist in diesem Fall nicht erforderlich, sodass lediglich eine ggf. wirksame Lampenverzögerungszeit sowie messtechnische Toleranzen zu berücksichtigen sind. Die sich daraus durch geräteintern erfolgte Berechnung ergebende vorwerfbare Rotzeit wird ebenfalls im zweiten Beweisbild mit T = xx.x s eingeblendet.
Sofern die erste Induktionsschleife nicht direkt auf Höhe der Haltelinie, sondern dahinter angeordnet ist, muss eine Rückrechnung der gemessenen Rotzeit (gestoppt durch Überfahrt der ersten Induktionsschleife) auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie erfolgen. Dies erfolgt geräteintern unter Zugrundelegung der standortabhängigen Lage und Dimension der installierten Induktionsschleifen und unter Einbeziehung der durch die Überfahrt der beiden Induktionsschleifen ermittelten Fahrzeuggeschwindigkeit sowie einer ggf. wirksamen Lampenverzögerungszeit und einer messtechnischen Toleranz.
Der so berechnete Wert der vorwerfbaren Rotzeit, von dem keine weiteren Abzüge vorzunehmen sind, wird dann im zweiten Beweisbild eingeblendet.
Das zweite Beweisbild dient auch bei dieser Überwachungsanlage u.a. dazu, den Nachweis zu erbringen, dass sich das betreffende Fahrzeug weiter in den überwachten Gefährdungs-/Kreuzungsbereich hinein bewegt hat.
Rz. 1642
Die Anlage kann so programmiert werden, dass Rotlichtverstöße erst nach Ablauf einer einstellbaren Sperrzeit (nach Beginn der Rotphase) dokumentiert werden. Darüber hinaus kann die Dokumentation von Rotlichtverstößen für Fahrzeuge mit einer ermittelten Geschwindigkeit unterhalb eines einstellbaren Grenzwertes unterbunden werden.
Hinweis
Gemäß Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers Punkt 5 – Fotoauswertung – darf eine vorzuwerfende Übertretung "nur dann einem Fahrzeug zugeordnet werden, wenn anhand der Fotos eine Auslösung durch ein anderes Fahrzeug ausgeschlossen werden kann, d.h. dass sich auf dem ersten Foto nur das betreffende Fahrzeug im Bereich der Induktionsschleifen befunden hat."
Rz. 1643
Da die Lage der Induktionsschleifen in den Fotos i.d.R. nicht erkennbar ist, muss an der Messstelle nach Einrichtung der Anlage ein Referenzfoto erstellt werden, in dem dieser Bereich deutlich erkennbar ist.
Weiter ist unter Punkt 5.4.2 die Fertigung von Funktionstestfotos ("V-Test") vorgeschrieben.
Wie dort beschrieben, "müssen derartige Testfotos für jeden Messeinsatz" ausgelöst werden. Insb. ist dies mindestens am Beginn und Ende eines Films, sowie nach dem Einschalten der Anlage nach einem Standortwechsel erforderlich.
Hinweis
Zur Ahndung von Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtverstößen dürfen nur Fotos benutzt werden, die zwischen zwei Funktionstestfotos liegen, die eine korrekte Funktion dokumentieren.
Bei negativ ausgefallenem Funktionstest liegt die im ersten bzw. zweiten Foto eingeblendete Geschwindigkeit über oder unter 100 km/h (vgl. auch Bild 3 [Funktionstestfoto 2 von 2]).
Bild 1: Darstellungsmöglichkeit der Lage der Induktionsschleifen in einem Referenzfoto
Bild 2: Beispiel Funktionstestfoto 1 von 2
Bild 3: Beispiel Funktionstestfoto 2 von 2
Rz. 1644
▓ Erforderliche Beweismittel/Unterlagen
Erforderliche Beweismittel/Unterlagen zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standar...