Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 574
Zunächst war in der Erstzulassung der Anlage fälschlicherweise aufgeführt, dass sich in dem Generator eine quarzstabile Zeitbasis befindet, welche eine Auflösung von 1/100-Sekunde vorweist.
Rz. 575
Im Rahmen von Untersuchungen zeigte Herr Dipl.-Ing. S.W. (VKU 5/2007, 137 – 142, vgl. dazu auch NZV 2007, 346 und Burhoff, VRR 2007, 329 = VA 2007, 167) jedoch auf, dass im genannten Generator keine stabile Zeitbasis vorhanden ist.
Rz. 576
Vielmehr handelt es sich beim dem Charaktergenerator um einen Impulszähler für eingehende Bildsignale einer Videokamera, nicht um eine eigenständig ablaufende Uhr. Daraus ergibt sich, dass die im Videobild enthaltene Zeiteinblendung einzig von der Bildwiederholfrequenz der verwendeten Videokamera abhängig ist.
Rz. 577
In der ersten gültigen Gebrauchsanweisung der Anlage war aufgeführt, dass der Charaktergenerator nur in Verbindung mit JVC-Videokameras verwendet werden darf, was darauf beruhte, dass bei den verwendungsfähigen Kameras die Stromversorgung des Charaktergenerators über ein Spezialkabel (mit speziellen Steckverbindern) erfolgte.
Rz. 578
In dieser bis 07/2007 gültigen Bauartzulassung war allerdings weiterhin aufgeführt, dass beliebige Kameras angeschlossen werden dürfen, sofern diese sich an den Charaktergenerator anschließen lassen.
Rz. 579
Der Anschluss einer beliebigen Kamera bedingte hierbei jedoch i.d.R. einer Modifizierung des Charaktergenerators, wobei die Stromversorgung unter Umgehung der Eingangsbuchse separat von außen zugeführt wurde. Hierzu war wiederum erforderlich, dass der Generator geöffnet und das Kabel zur modifizierten Stromzufuhr auf die Platine aufgelötet wurde.
Rz. 580
Bedingt durch die vorgenommenen Modifizierungen zum Anschluss beliebiger Kameras entsprach der Charaktergenerator nun nicht mehr dem bei der PTB hinterlegten Bauartmuster, wodurch die Voraussetzungen für eine gültige Eichung folglich nicht mehr gegeben waren.
Rz. 581
Das Problem hinsichtlich des Anschlusses beliebiger Videokameras und der damit einhergehenden Stromversorgung wurde durch die Fa. Video Service Piller durch die Bereitstellung einer 9 V-Blockbatterie behoben, durch welche für den Charaktergenerator eine von der Kamera unabhängige Stromversorgung gewährleistet wird.
Rz. 582
Hierzu wurde eine auf den 2.7.2007 datierte Gebrauchsanweisung erstellt, welche vorgibt, dass der Charaktergenerator, die Stromversorgungseinheit und die Videokamera zur Eichung vorgestellt werden müssen.
Rz. 583
In der auf den 5.7.2007 datierten Neufassung der Bauartzulassung der Anlage sind nunmehr zwei zulässige Varianten beim Aufbau der Messanlage aufgeführt, welche sich im Wesentlichen in der Art der Stromversorgung unterscheiden.
Rz. 584
Hierbei ist zum einen die Stromversorgung – wie bisher – durch den direkten Anschluss einer JVC-Kamera und zum anderen mit der zusätzlichen Stromversorgungseinheit der Fa. Video Service Piller zugelassen. Sowohl der Charaktergenerator als auch die Stromversorgung müssen den bei der PTB hinterlegten bauartgeprüften Mustern entsprechen.
Rz. 585
Auch wird in der Neufassung der Anlage entgegen der ursprünglichen Bauartzulassung dokumentiert, dass es sich beim Charaktergenerator um einen "Bildzähler" und nicht um eine Videouhr mit quarzstabiler Zeitbasis handelt, d.h. die Zeitinformationen im Videobild demzufolge auf der Bildwiederholfrequenz der verwendeten Videokamera und einer Bildzählfunktion des Charaktergenerators beruhen.
Rz. 586
Die Anforderungen der PTB an Video-Uhren (PTB-A 18.13, Dezember 2005) können vom Charaktergenerator demzufolge überhaupt nicht erfüllt werden. Hierzu werden nämlich gerade im Hinblick auf die Zeitmessung klare Anforderungen an die Video-Uhr gestellt:
Zitat
"3.2 Zeitmessung"
Die Zeitmessung muss so ausgelegt sein, dass sie von einer weiteren Zeitbasis überprüft wird. Sie kann beispielsweise zweifach ermittelt werden (basierend auf zwei unabhängigen Baugruppen) oder mit einer Baugruppe durchgeführt werden, deren Zeitbasis von einer weiteren Zeitbasis (z.B. Prozessortakt) überprüft wird.
Die Überprüfung muss kontinuierlich erfolgen, so dass Abweichungen um mehr als 0,02 % spätestens nach 1 Minute erkannt werden. Bei solchen Abweichungen muss eine Fehlermeldung erfolgen, das Gerät muss dann automatisch die Durchführung weiterer Messungen blockieren.“
Rz. 587
Eine Überprüfung der Zeitmessung erfolgt beim Charaktergenerator allerdings nicht. Dies erklärt auch, warum lediglich eine Neufassung der Anlage erfolgte und die alte Zulassung ihre Gültigkeit beibehalten hat: eine Neuzulassung unter Beachtung der PTB-Anforderungen an Video-Uhren hätte gar nicht erfolgen können.
Rz. 588
Am 18.10.2007 erschien eine weitere Gebrauchsanweisung für den "Charaktergenerator Typ CG-P50E mit erweiterter Gerätekombination", in welcher erstmals auf den bereits seit einigen Jahren praktizierten Einsatz von mehreren Kameras, Videobildmischer, und anderen Komponenten eingegangen wurde.
Rz. 589
Die Verwendung der "erweiterten Gerätekombination" wurde gemäß des 1. Nachtrages...