Rz. 100

Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben allgemeinen Kosten und Lasten, wie z.B. Grundsteuer oder Erschließungskosten, ist es insbesondere möglich, dem Nießbraucher auch die Kosten für außergewöhnliche Ausbesserungen, Erneuerungen und Modernisierungen (z.B. Austausch der Heizungsanlage) aufzuerlegen. Gleiches gilt für die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.

 

Hinweis

Auch für den Fall einer etwaigen Vermögensteuer oder Vermögensabgabe sollte ausdrücklich Vorsorge getroffen werden, wobei eine solche wohl durch den Nießbraucher als wirtschaftlichen Eigentümer zu tragen wäre.

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