Rz. 221

Der Übergeber ist verwitwet und hat drei Kinder. Einem dieser Kinder überträgt er ein Grundstück mit Einfamilienhaus. Der Übernehmer ist investitionsfreudig und will dieses Einfamilienhaus aufstocken bzw. daran anbauen. Der Übergeber möchte sicherstellen, dass er einen Teil des Gebäudes lebzeitig dauerhaft und unentgeltlich bewohnen kann und im Alter von dem übernehmenden Abkömmling als Gegenleistung für die Übertragung gepflegt wird. Für bestimmte Fälle möchte er die Rückforderung gesichert haben. Die anderen Abkömmlinge sollen im Zusammenhang mit der Übertragung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können, die Ausgleichung soll ausgeschlossen sein. Gleichzeitig soll allerdings eine Anrechnung auf den Pflichtteil erfolgen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge