Rz. 348
Muster 10.7: Antrag auf öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt des Adressaten, § 185 Nr. 1 ZPO
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,
die Zustellung der anliegenden Klageschrift vom _________________________ an den Beklagten im Wege der öffentlichen Zustellung zu bewilligen. |
Zur Begründung des Antrages wird Folgendes ausgeführt:
Der Beklagte ist unbekannten Aufenthaltes. An der zuletzt bekannten Anschrift konnten dem Beklagten keine Schriftstücke zugestellt werden.
Beweis: | Mitteilung des Gerichtsvollziehers _________________________ vom _________________________ | |
Mitteilung der Post vom _________________________ | ||
Als Anlage 1 beigefügt |
Alle Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes durch den Kläger sind erfolglos geblieben:
□ | Die Anfrage des Klägers beim Einwohnermeldeamt vom _________________________ am letzten bekannten Wohnort des Beklagten hat ergeben, dass dieser dort noch immer gemeldet ist, d.h. seinen Wohnsitz aufgegeben hat, ohne sich ordnungsgemäß abzumelden. | |
Beweis: | Schreiben an das Einwohnermeldeamt vom _________________________ und Rückantwort vom _________________________ als Anlage 2 und 3 | |
□ | Auch eine Anfrage beim letzten bekannten Arbeitgeber des Beklagten, der Fa. _________________________ hat keine Anhaltspunkte für den Aufenthalt gegeben. Danach ist auch dem Arbeitgeber der Aufenthalt unbekannt. | |
Beweis: | Anschreiben an den Arbeitgeber vom _________________________ und Antwortschreiben vom _________________________ als Anlage 4 und 5 | |
□ | Der Kläger hat auch bei der für den letzten Wohn- und Arbeitsort des Beklagten zuständigen Staatsanwaltschaft angefragt, ob dort der Aufenthalt bekannt ist. | |
□ | Dies wurde verneint. | |
Beweis: | Anschreiben an die Staatsanwaltschaft vom _________________________ und deren Antwortschreiben vom _________________________ als Anlage 6 und 7 | |
□ | Die Auskunft wurde verweigert. | |
Beweis: | Schreiben der Staatsanwaltschaft _________________________ vom _________________________ |
Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt, soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.
□ | Eine Anfrage bei der geschiedenen Ehefrau ist ebenso wie eine Anfrage bei den bekannten Abkömmlingen des Beklagten | |
□ | unbeantwortet geblieben; | |
□ | ohne eine Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift geblieben. | |
Beweis: | _________________________ | |
□ | Auf die Anfrage bei dem für den letzten Wohn- und Arbeitsort des Beklagten zuständigen Arbeitsamt wurde mitgeteilt, dass | |
□ | keine Anschrift des Beklagten bekannt ist; | |
Beweis: | _________________________ | |
□ | keine andere als die letzte Wohnanschrift bekannt ist. | |
Beweis: | _________________________ | |
□ | die Auskunft verweigert wird; | |
Beweis: | Schreiben des Arbeitsamtes _________________________ vom _________________________ |
Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt, soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.
□ | Auf die Anfrage bei dem für den letzten Wohn- und Arbeitsort des Beklagten zuständigen Sozialamt wurde mitgeteilt, dass | |
□ | keine Anschrift des Beklagten bekannt ist; | |
□ | keine andere als die letzte Wohnanschrift bekannt ist. | |
Beweis: | _________________________ | |
□ | die Auskunft verweigert wird. | |
Beweis: | Schreiben des Sozialamtes _________________________ vom _________________________ |
Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt, soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.
□ | _________________________ |
Ein Vertreter des Beklagten oder eine andere zustellungsbevollmächtigte Person ist dem Kläger nicht bekannt.
Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 1 ZPO liegen damit vor, so dass gebeten wird, diese antragsgemäß zu bewilligen.
Rechtsanwalt
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