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Im Jahr 2004 gab es bei den aufgesuchten Nachlassgerichten 88.000 eröffnete Testamente. Darunter fanden sich 1.837 letztwillige Verfügungen mit einer Testamentsvollstreckungsanordnung, das sind 2,1 %. Das ergibt den Durchschnitt im gesamten Bundesgebiet.

Bei den einzelnen Nachlassgerichten differieren die entsprechenden Prozentzahlen aber erheblich, sie liegen nämlich zwischen 0 % bei 13 Nachlassgerichten, bei denen die Nachlassverfahren im Jahr 2004 keine Testamentsvollstreckungsanordnung enthielten und 10,53 % bei einem Nachlassgericht mit einer offenbar ungewöhnlichen "Testamentsvollstreckungskultur".

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