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Testamente werden entweder durch neue Testamente widerrufen, wobei ein öffentliches Testament auch durch ein eigenhändiges widerrufen werden kann und umgekehrt. Einen Testamentswiderruf bedeutet es auch, wenn der Erblasser das Testament bewusst vernichtet oder sonst zu erkennen gibt, dass das Testament keine Gültigkeit mehr haben soll, z.B. durch Durchstreichen, ohne ein neues Testament zu errichten.

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