Rz. 142

In diesem Fall ist nach § 133 InsO eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechtbar, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in dem anderen Fall, in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag der Schuldner mit dem dem Gläubiger bekannten Vorsatz vorgenommen hat, die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.

Zeitlicher Anwendungsbereich:

Abs. 1: 10 Jahre vor dem Antrag
Abs. 2: 2 Jahre vor dem Antrag (Beweislastumkehr)

Objektive Voraussetzungen:

Abs. 1: zumindest mittelbare Gläubigerbenachteiligung
Abs. 2:
Vertrag mit nahestehender Person
unmittelbare Gläubigerbenachteiligung

Subjektive Voraussetzungen:

Abs. 1:
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners
Kenntnis dieses Vorsatzes seitens des Anfechtungsgegners; Vermutung bei Kenntnis drohender Zahlungsfähigkeit und Gläubigerbenachteiligung
Abs. 2: Beweislastumkehr
kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners
keine Kenntnis dieses Vorsatzes seitens des Anfechtungsgegners
 

Rz. 143

Zur weiteren Vertiefung dieses Problemkreises wird auf Wimmer/Dauernheim/Dauernheim, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, Kap. 7 verwiesen. Dort finden Sie ausführliche Erläuterungen zum Insolvenzanfechtungsrecht und den jeweiligen Insolvenzanfechtungstatbeständen.

 

Rz. 144

Muster 10.1: Forderungsanmeldungsformular

 

Muster 10.1: Forderungsanmeldungsformular

Dauernheim Insolvenzverwaltung

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Anmeldungen sind stets nur an den Insolvenzverwalter (Treuhänder, Sachwalter) zu senden, nicht an das Gericht.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Forderungsanmeldung.

Schuldner

Insolvenzgericht: Amtsgericht

Aktenzeichen

 
Gläubiger Gläubigervertreter
Genaue Bezeichnung des Gläubigers mit Postanschrift, bei Gesellschaften mit Angabe der gesetzlichen Vertreter Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist freigestellt. Die Vollmacht muss sich ausdrücklich auf Insolvenzsachen erstrecken.
  Vollmacht anbei bzw. folgt umgehend
Geschäftszeichen Geschäftszeichen

Angemeldete Forderungen

Jede selbständige Forderung ist getrennt anzugeben. Reicht der Raum auf diesem Formular nicht aus, so sind die weiteren Forderungen in einer Anlage nach dem folgenden Schema aufzuschlüsseln.

 
Erste Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt)   _________________________ EUR
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens % aus EUR seit dem _________________________ EUR
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind   _________________________ EUR
Summe   _________________________ EUR
 
Zweite Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt)   _________________________ EUR
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens % aus EUR seit dem _________________________ EUR
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind   _________________________ EUR
Summe   _________________________ EUR
 

Nachrangige Forderungen (§ 39 InsO)

Diese Forderungen sind nur anzumelden, wenn das Gericht ausdrücklich hierzu aufgefordert hat (§ 174 Abs. 3 InsO). Die gesetzliche Rangstelle ist durch Ankreuzen zu bezeichnen. Ab Nachrang 3 sind Zinsen und Kosten gesondert anzugeben und der jeweiligen Hauptforderung zuzuordnen (vgl. § 39 Abs. 3 InsO).
1. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 _________________________ EUR
2. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 2 _________________________ EUR
3. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 3 _________________________ EUR
4. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 4 _________________________ EUR
5. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 5 _________________________ EUR
6. Nachrang des § 39 Abs. 2 _________________________ EUR
Zinsen (§ 39 Abs. 3) zu Nachrang 3 – 4 – 5 – 6 _________________________ EUR
Kosten (§ 39 Abs. 3) zu Nachrang 3 – 4 – 5 – 6 _________________________ EUR
Summe der nachrangigen Forderungen _________________________ EUR
 
Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls wird beansprucht.
Ja, Begründung siehe Anlage
Nein
  Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Ja, die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass es sich nach der Einschätzung der anmelden- den Gläubigerin oder des anmeldenden Gläubigers um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin oder des Schuldners handelt, sind in der Anlage genannt.
Nein
  Grund und nähere Erläuterung der Forderungen (z.B. Warenlieferung, Miete, Darlehen, Reparaturleistung, Arbeitsentgelt, Wechsel, Schadensersatz)
  Als Unterlagen, aus denen sich die Forderungen ergeben, sind beigefügt (möglichst in 2 Exemplaren):
 
(Datum) (Ort) (Unterschrift und evtl. Firmenstempel)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge