Rz. 50
Der Widerruf (vgl. auch bereits oben § 1 Rdn 26 ff.) eines abgeschlossenen Kaufvertrags gem. § 355 BGB ist nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen zulässig bei:
Es muss sich um den Kauf eines Verbrauchers (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) handeln. Einem Käufer, der eine geschäftliche Anschaffung vortäuscht, steht ein Widerrufsrecht nicht zu
Rz. 51
Außergeschäftsraumverträge sind für den Gebrauchtwagenkauf praktisch nicht relevant (vgl. § 1 Rdn 47 ff.). Fernabsatzverträge sind auch noch die Ausnahme, werden aber an Bedeutung gewinnen (vgl. § 1 Rdn 28 ff.; § 18 Rdn 12). Verbraucherdarlehensverträge sind eher bei Neuwagenkaufverträgen anzutreffen, Finanzierungshilfen kommen beim Gebrauchtwagenkauf noch am häufigsten vor.
Rz. 52
Der Verbraucher, der nicht als Strohmann für einen Händler auftreten darf, kann bei einem entgeltlichen Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zur Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufs die auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Erklärung ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen (§ 312g i.V.m. § 355 Abs. 1 BGB). Dies hat zur Folge, dass der Verbraucher auch an den damit verbundenen Pkw-Kaufvertrag nicht mehr gebunden ist (§ 358 Abs. 2 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald dem Käufer eine deutlich gestaltete und von ihm selbst gesondert zu unterzeichnende Belehrung über sein Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist (§ 355 Abs. 2 BGB). Unterbleibt diese Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB). Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer als Unternehmer dem Käufer als Verbraucher Zahlungsaufschub (§ 499 BGB) oder Teilzahlungen (§ 501 BGB) gewährt oder mit ihm ein Finanzierungsleasing vereinbart (§ 500 BGB; vgl. hierzu im Einzelnen § 20 Rdn 9).
Rz. 53
Der § 355 BGB ist mit Wirkung ab 11.6.2010 neu gefasst. Danach gilt die zweiwöchige Widerrufsfrist auch dann noch, wenn die Belehrung "unverzüglich" i.S.d. § 121 BGB nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Hierdurch soll bei Vertragsschlüssen in Internetauktionen dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Verkäufer erst nach Vertragsschluss weiß, wer sein Vertragspartner ist. Die nachträgliche Belehrung ist nur dann unverzüglich, wenn der Unternehmer die Belehrung spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss in Textform auf den Weg bringt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, beträgt die Widerrufsfrist (nach der ab 11.6.2010 geltenden Fassung) 1 Monat (§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB n.F.)
Rz. 54
Kommt es nicht zur Finanzierung, ist ein Widerruf nicht möglich. In der Regel ist aber der Kaufvertrag auflösend bedingt durch den Abschluss des geplanten Darlehensvertrags, wenn im Einzelfall keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen.
Rz. 55
Bildet der Kaufvertrag mit dem Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit, ist der Käufer nach dem Widerruf des Kaufvertrags auch nicht mehr an den Finanzierungsvertrag gebunden (§ 358 BGB). Die Rückabwicklung richtet sich nach den §§ 355 Abs. 3 S. 1, 357a Abs. 1, 3 BGB.