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Auch im Bereich des verwaltungsrechtlichen (Fahrerlaubnis-)Verfahrens richtet sich die Berechnung der Kosten und Gebühren nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Speziell im Bereich des Rechts der Fahrerlaubnis ergeben sich sehr differenzierte Streitwertberechnungen, die ggf. auf Schätzung des Interesses des Betroffenen/Mandanten beruhen. Eine wichtige und maßgebende Hilfe hierbei kann der "Streitwertkatalog" sein.[44]

[44] Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; www.bverwg.de/medien/pdf/streitwertkatalog.pdf, auszugsweise im NK-GVR S. 1401 ff.

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