Belehrung gegenzeichnen lassen
Der Anwalt sollte sich die Belehrung nach § 49b Abs. 5 BRAO dokumentieren, z.B. durch das Speichern der entsprechenden E-Mail in der e-Akte. Sinnvoll ist es, dem Mandanten anhand eines Berechnungsbeispiels die möglichen Gebühren aufzuzeichnen und dem Mandanten vor Abschluss des Anwaltsvertrags auszuhändigen (Musterberechnungen mit verschiedenen Gegenstandswerten lassen sich vorbereiten). Es geht dabei nicht nur um die rechtliche Absicherung des Honorars, sondern auch darum, dem Mandanten jederzeit einen Eindruck darüber zu vermitteln, wofür er bezahlt. Die Kosten der Beratung sollten regelmäßig mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen das Honorar schnell den wirtschaftlichen Wert eines Verfahrens übersteigt.
Vergütungsvereinbarungen bei Bagatellstreitigkeiten
Je höher der Gegenstandswert, desto höher ist auch die jeweilige Gebühr. Vergütungsvereinbarungen bei Bagatellstreitigkeiten oder Prinzipienreitern sind daher Pflicht. Im schlimmsten Fall geht der potenzielle Mandant zum Kollegen. Kein Anwalt kann es sich auf Dauer leisten, umsonst zu arbeiten.
Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Mandanten, mit denen man eine Vergütungsvereinbarung treffen sollte, ist ebenso gefragt wie die Kommunikationsfähigkeit des Anwalts. Gute Argumente für eine Vergütungsvereinbarung kann man vorbereiten.
Streitwertkataloge der Gerichte sind nur Empfehlungen
Streitwertkataloge der Gerichte erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit. Mit den dar angegebenen Werten werden, soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen, lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwerts obliegt allein dem zuständigen Gericht. Streitwertentscheidungen der Gerichte, bei denen der Anwalt regelmäßig als Prozessbevollmächtigter auftritt, sollte er auf der Homepage der Gerichte zur Kenntnis nehmen.
Umgang mit interessanten Streitwertentscheidungen
Interessante Streitwertentscheidungen, u.U. auch vom Anwalt selbst erstritten, sollte er der Rechtsanwaltskammer oder/und dem örtlichen Anwaltsverein in anonymisierter Form zur Verfügung stellen, damit alle Kollegen davon profitieren. Auf der Homepage des BGH finden sich Rubriken zu „Anhängige Beschwerden in Kostensachen“ und „Erledigte Beschwerden in Kostensachen“.
Viele auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte Kollegen veröffentlichen auf ihrer Homepage Streitwertentscheidungen zu bestimmten Themen, z.B. Filesharing, die für Kollegen und deren Mandanten nützlich sein können, wenn es darum geht, sich gegen zu hohe Streit- bzw. Gegenstandswerte zu wehren. Anwälte sollten sich vor allem gegen die niedrigen Streitwertfestsetzungen der Familienrichter in Ehesachen mit Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wehren.