Rz. 116

Das Nachverfahren kann entweder ganz oder teilweise zugunsten des Klägers oder Beklagten entschieden werden:

Hält das erstinstanzliche Gericht die Klage für begründet, erlässt es ein Schlussurteil mit dem Urteilstenor, dass das Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos erklärt wird.

Gegen dieses Urteil hat der Beklagte die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für das Rechtsmittel erfüllt sind.

Hält das erstinstanzliche Gericht die Klage für unbegründet, wird es das Vorbehaltsurteil aufheben und die Klage kostenpflichtig abweisen.

Gegen dieses Urteil hat der Kläger die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für das Rechtsmittel erfüllt sind.

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