Rz. 136

Wenn der Rechtsschutzversicherer eine Kostenzusage ablehnt, weil der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder weil nach Auffassung des Rechtsschutzversicherers keine hinreichenden Erfolgsaussichten vorhanden sind, kommt entweder ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid in Betracht.

 

Rz. 137

Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich – wieder – den Stichentscheid an.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?