Rz. 140

Beim Stichentscheid kann der beauftragte Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers eine begründete Stellungnahme abgeben, in der die Erfolgsaussichten bejaht werden. Diese Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht.

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