(...) (Notarielle Urkundenformalien)
Erschienen sind:
1. Herr A
2. Herr B
Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung:
Wir schließen folgenden
Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag
I. Vorwort
Herr A – der Beteiligte Ziff. 1 – ist Miterbe zu einem Fünftel am Nachlass der am (...) verstorbenen Frau (...), zuletzt wohnhaft in (...). Eine Ausfertigung des vom Amtsgericht – Nachlassgericht – (...) am (...) unter Az. (...) erteilten Erbscheins liegt heute vor.
Danach sind Erben der Erblasserin geworden die Herren A und B sowie ihre Geschwister C, D und E zu je einem Fünftel.
Im Nachlass der Erblasserin befindet sich das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts (...) für (...) Gemarkung (...) (Sachsen), Flst. Nr. (...) BV Nr. (...).
Dieses Grundstück wurde mit Bescheid des Landratsamts (...) vom (...) an die bezeichneten fünf Miterben zurückerstattet. Auf Ersuchen des Landkreises (...) (Vermögens- und Ausgleichsamt) ist die Eintragung der Miterben im Grundbuch erfolgt (§ 34 Abs. 2, 4 VermG).
In Abt. II Nr. 1 lit. a)–c) sind Vorkaufsrechte nach § 20 VermG für den ersten Verkaufsfall zugunsten der dort genannten Nutzungsberechtigten eingetragen. Die Nutzungsentgelte nach dem Nutzungsentschädigungsgesetz werden an die Miterben bezahlt.
Bezüglich der Grundstücke (...) war das Restitutionsverfahren nicht erfolgreich. Durch Bescheid des Landratsamts (...) vom (...) Az. (...) wurde den Miterben dem Grunde nach eine Entschädigung zuerkannt. Diese Entschädigung wurde durch Bescheid des Landratsamts (...) vom (...) Az. (...) auf (...) DM festgesetzt. Alle Bescheide sind zwischenzeitlich bestandskräftig. Die Entschädigung ist noch nicht ausbezahlt.
Außer dem bezeichneten Grundstück und der Entschädigungssumme nach VermG ist kein weiterer Nachlass vorhanden.
II. Erbteilskauf
1. Herr A verkauft an Herrn B seinen Erbteil von einem Fünftel am Nachlass der Erblasserin (...). Mitverkauft sind insbesondere alle Rechte des Verkäufers im Hinblick auf die noch nicht bezahlte Entschädigungssumme.
2. Der Kaufpreis beträgt (...) EUR und ist sofort zahlungsfällig.
Hierwegen unterwirft sich Herr B der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
3. Der Notar wird beauftragt, sowohl dem Nachlassgericht (...) als auch dem Landratsamt (...) eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde als Anzeige nach § 2384 BGB bzw. als Mitteilung des Rechtsübergangs bezüglich der Entschädigungssumme zu übersenden.
(...) (Weitere Bestimmungen wie im vorhergehenden Formulierungsbeispiel, siehe Rdn 478.)